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Wenn Work-Life-Balance selbst zum Stressfaktor wird

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert +++
Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert. Der Weg stehe in innerem Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt, selbst wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Freude gehöre zum Wesen des Ehrenamts (Az.: B 2 U 19/20 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_46.html).

+++ Kein Schadensersatz wegen EasyPASS +++
Versäumt ein Fluggast seinen Flug, weil er die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) nicht erfüllt, so löst dies laut ARAG Experten keinen Schadensersatzanspruch gegen den Flughafenbetreiber aus. Für die Organisation der Passkontrollen sei die Bundespolizei verantwortlich, so der Bundesgerichtshof. Der Flughafenbetreiber hafte auch dann nicht, wenn er online auf das EasyPASS-System hinweise, ohne die Nutzungsvoraussetzungen näher zu konkretisieren (Az.: 6 StR 68/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022177.html?nn=10690868).

+++ Kein Word-Dokument als Klage +++
Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam. Das gilt dem Bundesarbeitsgericht zufolge auch dann, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das dessen Bearbeitung zulässt. Vorübergehende technische Probleme mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach seien rechtzeitig glaubhaft zu machen (Az.: 6 AZR 499/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-499-21/).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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