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Verkürzte Kündigungsfristen in Fitnessstudios – Aktueller Tipp der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Verkürzte Kündigungsfristen in Fitnessstudios - Aktueller Tipp der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Früher war es schwer, aus Verträgen mit Fitnessstudios herauszukommen. (Bildquelle: ERGO Group)

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Neues Jahr, neue Vorsätze: Ein Klassiker unter den Neujahrsvorsätzen ist die Anmeldung im Fitnessstudio. Wer jedoch irgendwann nicht mehr die Motivation oder auch die nötige Zeit aufbringen kann, hatte es in der Vergangenheit schwer, wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Das hat sich im letzten Jahr geändert: Am 1. März 2022 sind weitere Regelungen des sogenannten Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Verträge mit Fitnessstudios verlängern sich seitdem nicht mehr wie bisher automatisch um ein weiteres Jahr. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur noch möglich, wenn der Vertrag danach ohne feste Laufzeit gilt und jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Wer neu im Fitnessstudio ist, für den gilt: Die Erstlaufzeit des Vertrages darf maximal zwei Jahre betragen. Danach können die Mitglieder den Vertrag mit einmonatiger Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Früher war eine dreimonatige Frist üblich. Wichtig zu wissen: Die verkürzte Kündigungsfrist und die Vorgaben zur Vertragsverlängerung gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen wurden. Wer noch einen alten Vertrag hat, kann diesen aber fristgerecht kündigen und neu abschließen, um von der Regelung zu profitieren. Darüber hinaus sind Fitnessstudios, bei denen die Mitglieder Verträge online abschließen können, seit 1. Juli 2022 dazu verpflichtet, auf ihrer Website auch eine einfache Möglichkeit zur Online-Kündigung anzubieten.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

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