Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
September 3, 2026

Eichenbühl wird zum Gipfelsprint der Titeljäger

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 3, 2026

BeyondTrust auf der „Inc. 5000“-Liste der am schnellsten wachsenden Privatunternehmen 2026

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

EuG bestätigt Verfall einer Marke

EuG bestätigt Verfall einer Marke

EuG bestätigt Verfall einer Marke

Werden eingetragene Marken nicht ernsthaft benutzt, können sie verfallen. Das zeigt auch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 8. Juni 2022 (Az.: T-26/21, T-27/21, T-28/21).

Marken stellen einen hohen Wert dar. Umso wichtiger ist es, sie eintragen zu lassen und damit zu schützen. Der Markenschutz kann aber verloren gehen, wenn der Inhaber die Marke nicht benutzt, sagt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwälte

Dass der Markenschutz bei Nichtbenutzung verfällt, musste am EuG auch ein großer Technologiekonzern erfahren. Das Unternehmen hatte zwischen 1997 und 2005 für bestimmte Computerprodukte ein Wortzeichen als Marke der Europäischen Union eintragen lassen.

Im Jahr 2016 stellte ein Mitbewerber in drei Fällen beim Amt der Europäischen Union (EUIPO) Anträge auf Verfall der eingetragenen Marken. Die Anträge begründete er damit, dass die Marke für die betreffenden Jahren innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren – zwischen 2011 und 2016 – nicht ernsthaft benutzt wurde. Das EUIPO erklärte daraufhin die Marke für verfallen.

Dagegen wehrte sich der ursprüngliche Markeninhaber und reichte Klage beim EuG ein. Das Unternehmen argumentierte, dass das EUIPO bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung der Marke den hohen Aufmerksamkeitsgrad der maßgeblichen Verkehrskreise nicht beachtet habe. Dies versuchte das Unternehmen auch durch Verkaufszahlen zu belegen.

Ohne Erfolg. Das Unternehmen habe nicht dargelegt, dass die Marke für die betreffenden Waren in dem Zeitraum zwischen 2011 und 2016 ernsthaft benutzt wurde, so das EuG. Zwar habe das Unternehmen u.a. Presseartikel vorgelegt, die den Erfolg der Werbekampagne mit der Wortmarke beweisen. Allerdings seien diese Artikel älter und für den relevanten Zeitraum nicht interessant.

Das Urteil zeigt, dass Markeninhaber nachweisen müssen, dass sie eine Marke auch benutzen, damit sie weiter geschützt ist. Für den Markenschutz reicht es nicht eine Marke einzutragen, sie muss auch ernsthaft benutzt werden. Die Darlegungs- und Beweislast dafür liegt nach Rechtsprechung des BGH beim Markeninhaber.

Im Markenrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 25 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert