Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Stärkung der modernen hybriden Patientenversorgung

IT, NewMedia, Software
September 2, 2026

Webkonfigurator: Der kurze Weg zu qualifizierten Anfragen

Ehemaliger Lebenspartner erbt trotz neuer Partnerschaft

Ehemaliger Lebenspartner erbt trotz neuer Partnerschaft

Ehemaliger Lebenspartner erbt trotz neuer Partnerschaft

Nach einem Beschluss des OLG Oldenburg kann die testamentarische Einsetzung des Lebenspartners zum Erben auch dann wirksam bleiben, wenn dieser einen neuen Partner hat (Az.: 3 W 55/22).

In der gesetzlichen Erbfolge wird der unverheiratete Lebenspartner laut Erbrecht nicht berücksichtigt. Mit der Erstellung eines Testaments kann dies geändert und der Lebenspartner vom Erblasser zum Erben eingesetzt werden. Geht die Beziehung auseinander, kann das zur Unwirksamkeit des Testaments führen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im Erbrecht berät.

Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, wie die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 26. September 2022 zeigt. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Erblasser seine Tochter und seinen damaligen Lebenspartner im Jahr 2005 testamentarisch zu Erben eingesetzt. Einige Jahre später kam der Erblasser wegen fortschreitender Demenz in ein Pflegeheim und verstarb dort. Sein Lebenspartner hatte in der Zwischenzeit einen anderen Partner geheiratet. Das Testament hatte der Erblasser nicht geändert.

Die Tochter des Erblassers erklärte die Anfechtung des Testaments. Dies begründete sie damit, dass ihr Vater seinen ehemaligen Lebenspartner nicht zum Erben bestimmt und das Testament geändert hätte, wenn er gewusst hätte, dass dieser noch vor seinem Tod eine neue Partnerschaft eingeht und heiratet.

Das OLG Oldenburg prüfte nun, ob das Testament wegen eines Motivirrtums des Erblassers anfechtbar ist. Dabei kam es zu dem Schluss, dass kein Anfechtungsgrund vorliege. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass der Erblasser bei der Erstellung des Testaments davon ausgegangen war, dass die Beziehung mit seinem Lebenspartner fortbesteht. Werde die Lebensgemeinschaft beendet, könne das Testament grundsätzlich auch unwirksam sein, so das OLG. Es gebe aber auch Ausnahmen.

Eine solche Ausnahme liege hier vor. Denn die Beziehung sei nicht gescheitert, weil sich die Lebenspartner auseinandergelebt oder anderen Partnern zugewandt hätten. Der Grund sei vielmehr, dass die fortschreitende und schwere Demenz des Erblassers die Fortführung der Lebensgemeinschaft praktisch unmöglich gemacht habe. Nach dem sog. hypothetischen Willen des Erblassers sei davon auszugehen, dass er unter diesen Umständen das Testament nicht ändern wollte, entschied das OLG.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Rechtsanwälte im Erbrecht.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert