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Mehrfache Abmahnung durch Dritte durchaus rechtmäßig

Mehrfache Abmahnung durch Dritte durchaus rechtmäßig

Mehrfache Abmahnung durch Dritte durchaus rechtmäßig

GRP Rainer LLP

Der Schutz geistigen Eigentums ist zur heutigen Zeit von großer Wichtigkeit geworden. Die Verletzung von Urheberrechten steigt vor allem durch die weiter zunehmende „Produktpiraterie“. Die Möglichkeiten von verletzten Schutzrechtsinhabern sind zahlreich. Diese können ihre Rechte aber vor allem häufig mit Hilfe von einer Abmahnung durchsetzen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich reicht eine Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes aus. Häufig kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Die Rechtsprechung erkennt auch mehrfache Abmahnungen als rechtmäßig an, wenn diese sich als erforderlich und berechtigt darstellen. Falls der Schuldner bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis hat, seien unter Umständen auch die Kosten der Abmahnungen bei der Verletzung von Schutzrechten von dem Schuldner zu erstatten.
Fehlt es an der Kenntnis einer Abmahnung von dritter Seite, ist der Gläubiger berechtigt eine Abmahnung gegenüber dem Schuldner auszusprechen und auch die dafür anfallenden Kosten ersetzt zu verlangen.
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Internet muss der Schuldner schnell reagieren. Auf zahlreiche Inanspruchnahmen kann er nur effektiv reagieren, wenn er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend und schnell unterlässt. Auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung sollte er an geeigneter Stelle hinweisen.
Sollten bereits Verstöße gegen Ihre Marke vorliegen, ist Ihnen geraten einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gestalten kann und Ihnen auch bei einer etwaigen gerichtlichen Geltendmachung unterstützend zur Seite steht.

Ein Rechtsanwalt, der im Wettbewerbsrecht tätig ist, leistet Ihnen Hilfe bei der Überprüfung Ihrer Marketing – und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Zudem kann er Sie bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen beraten.
Sollten Sie Ihre Marke noch nicht geschützt haben, übernimmt ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt die Markenrecherche und die Markenanmeldung bei den zuständigen Stellen.

Liegt eine Abmahnung gegen Sie vor, ist es zunächst von besonderer Wichtigkeit diese von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen um festzustellen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.
Anders als Markenrecht gibt es im Urheberrecht kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei einer möglichen Verletzung des Urheberrechts ist zu klären, wer eigentlich Urheber des verletzen Werkes ist. Da die gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt in diesen Fällen unerlässlich ist, wenden Sie sich unbedingt an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt.

http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

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