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REACh: ECHA erweitert Kandidatenliste um 2 SVHCs

FBDi erinnert an Verpflichtungen für Unternehmen

REACh: ECHA erweitert Kandidatenliste um 2 SVHCs

Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften. Sie werden beispielsweise in Tinten und Tonern sowie bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. Für das Risikomanagement dieser Chemikalien und die Information von Kunden und Verbrauchern über deren sichere Verwendung sind die Unternehmen verantwortlich.

Bei den Neuaufnahmen handelt es sich um:
– Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid
EC Nummer 278-355-8; CAS Nummer 75980-60-8; Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)
Beispiele für die Verwendung: Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte, Fotochemikalien, Polymere, Kleb- und Dichtstoffe sowie Füllstoffe, Kitte, Putze, Modelliermasse.
– Bis(4-chlorphenyl)sulfon
EC Nummer 201-247-9; CAS Nummer 80-07-9: vPvB (sehr langlebig und stark bioakkumulierbar; Artikel 57e)
Findet Einsatz bei der Herstellung von Chemikalien, Kunststoff- und Gummierzeugnissen.

Damit enthält die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe nunmehr 235 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können. Weil einige davon Gruppen von Chemikalien sind, ist die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher. Diese Stoffe können in der Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, die Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission erlaubt ihnen die weitere Verwendung des Stoffes.

In diesem Zusammenhang erinnert der FBDi an die Konsequenzen aus der Kandidatenliste:
Verbraucher/innen haben das Recht, von ihren Lieferanten Informationen über das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe in den von ihnen gekauften Erzeugnissen zu verlangen. Darum haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – als solcher oder als Gemischen oder in Erzeugnissen – in der Kandidatenliste steht.
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1% (Gewichtsprozent) enthalten, müssen ihren Kunden und Verbrauchern Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen.
Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen der ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste (letzter Zugang am 14. Juni 2023) mitteilen, ob ihr Erzeugnis einen solchen Stoff enthält. Lieferanten von Stoffen der Kandidatenliste, die als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) müssen Unternehmen die ECHA auch dann benachrichtigen, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten. Diese Meldung wird in der SCIP-Datenbank der ECHA veröffentlicht.

20 Jahre Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (www.fbdi.de):
Der 2003 gegründete FBDi e.V. ist eine etablierte Größe in der deutschen Verbandslandschaft und bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus der Distribution, die rund drei Viertel des Umsatzvolumens elektronischer Komponenten in Zentral-Europa (DACH) vertreten. Dabei überblickt er die gesamte Wertschöpfungskette der Elektronik.
Neben der Aufbereitung und Weiterentwicklung von Daten zum zentraleuropäischen Distributionsmarkt erzeugen Competence Teams zu wichtigen Themen der Regulatorik in der Elektronikindustrie (u.a. CE, Richtlinien und Verordnungen) eine hohe marktnahe Kompetenz. Diese qualifiziert den FBDi zum gefragten Partner für Politik, Elektronik-Hersteller und -Kunden.
Über die Mitgliedschaft im internationalen Distributionsverband IDEA erfolgt der Austausch mit anderen Verbänden auf europäischer Ebene.

Firmenkontakt
FBDI e. V.
Andreas Falke
Ludwigkirchplatz 8
10719 Berlin
+49 174 / 8702 753
http://www.fbdi.de

Pressekontakt
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
http://www.lorenzoni.de

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