Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 16, 2026

Schwierig sind immer die anderen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Die Schattenökonomie der Missgunst: Warum Neid der blinde Fleck der Führung ist und wie man ihn entschärft

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Checkmarx stellt Self-Healing Application Security vor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Erlebnisgutscheine: Beliebt, aber mit rechtlichen Fallstricken

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Tierheimsponsoring & Adoption

Schließfach – die sichere Alternative zum Sparstrumpf

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über Banktresore

Schließfach - die sichere Alternative zum Sparstrumpf

Schmuck, Münzen, Dokumente – es gibt diverse wertvolle und auch unersetzliche Dinge, die man nicht einfach zu Hause aufbewahren, sondern sicher und versichert untergebracht wissen will. Bankschließfächer sind bis heute die beste Möglichkeit für diesen Zweck, denn die sogenannten Wertschutzräume müssen mit umfangreicher und moderner Sicherheitstechnik ausgestattet sein. Zudem sind die Inhalte versichert und werden im Schadenfall erstattet. Dennoch gilt es als Kunde hierbei einiges zu beachten. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt über die Details auf.

Gibt es unterschiedliche Schließfächer und sind alle gleich empfehlenswert?
Tobias Klingelhöfer: Schließfächer kennen wir üblicherweise in Banken und Sparkassen. Allerdings gibt es weitere Anbieter, meist Unternehmen, die sich rein auf die Aufbewahrung von Wertgegenständen spezialisiert haben und Fächer in unterschiedlichen Größen anbieten. Die Voraussetzungen sind dieselben wie in der Bank. Unterschiede liegen vorrangig in den Sicherheitsstandards und den Kosten und diese hängen voneinander ab. Geringe Gebühren können somit Sparen an der falschen Stelle bedeuten. Man sollte sich genau informieren, wie es um die Sicherheitstechnik und die abgeschlossenen Versicherungen bestellt ist, bevor man sich entscheidet.

Wie sicher ist ein solches Schließfach denn überhaupt?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gibt es Standards, an denen man sich orientieren kann. So werben viele Anbieter zum Beispiel mit dem VdS-Standard (Verband der Sachversicherer), den es jedoch in verschiedenen Abstufungen gibt und diese wiederum entscheiden über den Umfang der geforderten Alarmtechnik. Der Kunde sollte daher genau wissen, welche Stufe der Schließfach-Vermieter garantiert. Allerdings haben inzwischen diverse Gerichte geurteilt (Landgericht Hamburg, Az.: 330 O 127/22 und 348/22; Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15), dass ein ausgewiesener Wertschutzraum mit dem kompletten Angebot moderner Alarm- und Meldetechnik eingerichtet werden muss. Im Einzelnen sind das Lichtschranken und Bewegungsmelder sowie Körperschallsensoren und Kameras.

Wer haftet bei Einbruch?
Tobias Klingelhöfer: Bei einer Verletzung von Obhuts- und Aufklärungspflichten sowie unzureichenden Sicherungsmaßnahmen des Tresorraums haftet das Geldinstitut. Dann greift die Versicherung der Bank bzw. des Unternehmens, und so sind zumindest materielle Schäden abgedeckt. Auch über diese Bedingungen muss man sich vorher gut informieren, insbesondere über die Höhe der Deckungssumme. Bei hohen Werten ist es ratsam, eine Zusatzversicherung über den Restwert abzuschließen bzw. diese nach Möglichkeit in die Hausratversicherung zu integrieren. Wichtig allerdings: Der Inhalt des Schließfachs muss über Fotos oder sonstige Belege nachgewiesen werden können.

Zum Thema Einbruch gibt es ein ganz interessantes Urteil: Eine Kundin hatte bei einer Bank ein Schließfach angemietet und dort eine hohe Summe Bargeld aufbewahrt. Drei Jahre später vermietete die Bank einem Mann, der sich mit einem – wie sich nachträglich herausstellte – gefälschten Pass ausgewiesen hatte, ein weiteres Schließfach. Noch am selben Nachmittag brach der neue Kunde in Begleitung zweier Männer eine Vielzahl von Schließfächern auf, darunter auch das Fach der langjährigen Kundin. Die verklagte die Bank auf Zahlung der im Schließfach aufbewahrten 65.000 Euro. Da sie das nachweisen konnte, hatte sie Erfolg. Darüber hinaus musste die Bank auch für die Zinsen geradestehen. Denn sie hatte keinerlei Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore getroffen, sondern den Mann und zwei Komplizen allein im Tresorraum gelassen (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 18/15).

Aber ich rate grundsätzlich davon ab, Bargeld in einem Schließfach zu deponieren. Das ist zwar in jeglicher Höhe erlaubt, jedoch nicht immer – so wie in diesem Fall – komplett versichert, da ein Nachweis darüber schwierig bis unmöglich ist.

Darf jeder ein Schließfach anmieten?
Tobias Klingelhöfer: Ein Schließfach anmieten kann jeder, der voll geschäftsfähig ist. Die Identität muss über den Personalausweis belegt sein, mehr ist nicht notwendig – man muss nicht einmal Kunde der jeweiligen Bank sein. In dem Fall kann die Anmietung allerdings etwas teurer sein. Allerdings ist die Aufbewahrung bestimmter Dinge verboten, darunter zum Beispiel Waffen und Munition, Drogen sowie radioaktive Stoffe und Lebewesen.

Ist mein Schließfach gleichzeitig Geheimfach vorm Finanzamt?
Tobias Klingelhöfer: Der Inhalt von Schließfächern ist prinzipiell absolute Privatsache, nicht einmal die Vermieter dürfen Einblick nehmen oder diesen abfragen. Das Fach darf somit auch nicht ohne Beisein oder Einwilligung des Besitzers geöffnet werden – auch nicht gegenüber den Finanzämtern. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Innerhalb einer Erbsache und im Falle von Pfändungen und Vollstreckungen endet der Schutz vor Behörden, diese haben dann das Recht auf Einsicht. Und grundsätzlich keine Privatsache ist die Anmietung des Schließfachs selbst: Seit 1. Januar 2021 muss diese dem Finanzamt von Seiten der Kreditinstitute gemeldet werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert