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Restrukturierung ohne Betriebsblindheit: Der Wert externer Perspektiven im Turnaround

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Blitzermarathon: Bitte lächeln! +++
Die ARAG Experten weisen alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie in der Woche vom 15. bis 21. April 2024 mit zahlreichen Verkehrskontrollen rechnen müssen. An der gemeinsamen Aktionswoche gegen Raser nehmen fast alle Bundesländer teil. Vor allem am Freitag müssen Temposünder von morgens bis in die späten Abendstunden mit Blitzern und zahlreichen mobilen Kontrollen rechnen. Laut ARAG Experten blitzt es in der sogenannten „Speed-Week“ vor allem in gefährdeten Zonen wie etwa vor Schulen oder Altersheimen. Vor Blitzer-Warn-Apps oder dem Beifahrer-Trick, bei dem der Beifahrer die Blitzer-App auf seinem Handy hat, warnen die ARAG Experten. Wer sich so absichern will, muss tief in die Tasche greifen, wenn er erwischt wird, denn beide Methoden sind nicht erlaubt.

+++ Parken auf Carsharing-Parkplatz +++
Das Ordnungsamt darf einen privaten Pkw, der unberechtigt auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt worden ist, kostenpflichtig abschleppen lassen. Laut ARAG Experten sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Abschleppen auch ohne eine konkrete Behinderung eines Carsharing-Fahrzeugs als verhältnismäßig an (Az.: 14 K 491/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/14_K_491_23_Urteil_20240220.html).

+++ Keine Rückforderung vom Mitglied des Betriebsrats +++
Zahlt ein Arbeitgeber letztlich freiwillig die arbeitsrechtliche Beratung eines Betriebsrats, kann er ihm die Anwaltsrechnung nicht anschließend vom Lohn abziehen. Ein Regress aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) oder dem Bereicherungsrecht sei in der Konstellation mit dem Betriebsrat gesperrt, erklärte nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht (Az.: 7 AZR 338/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-azr-338-22/).

+++ Krankenhaus: Einzelzimmer muss selbst gezahlt werden +++
Wer sich für einen Krankenhausaufenthalt ein Einzelzimmer vertraglich sichert, muss damit rechnen, dass er auf den Kosten dafür sitzenbleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz, wonach es nicht darauf ankommt, ob die Einzelzimmer-Unterbringung medizinisch notwendig war oder nicht – so oder so müsse die Krankenkasse nicht zahlen (Az.: S 7 KR 526/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Mainz (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001566413/part/L).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
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+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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