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Haftpflichtversicherung schützt bei unwissentlicher Verbreitung von Computerviren

Wer wissentlich oder unwissentlich Computerviren verbreitet, kann unter Umständen dafür haftbar gemacht werden.

Computerviren, Trojaner und sonstige Schädlinge aus dem Netz, sind eine nach wie vor unterschätzte Gefahr, denn diese können nicht nur den eigenen Laptop oder PC sondern auch den eigenen Geldbeutel empfindlich treffen, nämlich dann, wenn man selbst Computerviren verbreitet. Dies umso mehr, wenn eine absichtliche Schädigung nachgewiesen wird. Trotzdem ist es natürlich nicht immer leicht zu beweisen, dass man unabsichtlich andere geschädigt hat. Ein Versuch sollte aber immer unternommen werden, denn in diesem Fall allerdings greift unter Umständen die eigene Haftpflichtversicherung.

Sind Schäden durch Computerviren grundsätzlich versichert?

Nein, eine grundsätzliche Absicherung besteht nach wie vor auch dann nicht, wenn ein moderner Vertrag abgeschlossen wurde. In einigen Tarifen besteht aber die Möglichkeit, ein solches Risiko abzusichern, wenn entsprechende Klauseln aufgenommen wurden. Allerdings sollte man sich auch bei sogenannten dynamisierten Verträgen nicht darauf verlassen, dass ein solches Risiko automatisch mit in das abzudeckende Risikoportfolio aufgenommen wird. Hier empfiehlt sich entweder eine Rücksprache mit dem eigenen Versicherungsvertreter oder aber eine direkte Suche nach einem geigneten Tarif und der Versicherungswechsel .

Ist der Versicherungsschutz bei alten Verträgen auch gegeben?

Nein, alte Verträge sichern Gefahren aus dem Netz nicht ab. Hier muss eine unmittelbare Anpassung der Haftpflichtversicherung bzw. des Vertrages erfolgen. Oftmals ist dies allerdings mit einer Erhöhung der Prämie verbunden, da ein weiterer Schadensfall bzw. ein Schadensfallrisiko abgedeckt wird. Trotzdem sollte auf gar keinen Fall verzichtet werden, denn eine Verbreitung – sei es nun wissentlich oder unwissentlich – von Computerviren gilt immer als eine Schädigung Dritter. Weitere Informationen erhalten Sie hier .

Welche Möglichkeiten bieten Verträge mit Dynamik?

Vorsicht ist auch bei Verträgen mit sogenannter Dynamik geboten, denn diese erhöhen zwar die Versicherungsprämie automatisch, leider gilt dies aber nicht für das Spektrum an abgesicherten Risiken. Wer sich also absichern und seine Haftpflichtversicherung erweitern möchte, muss seinen Versicherer direkt auf diesen Wunsch hin ansprechen. Erst dann, wenn der Vertrag entsprechend geändert wurde, besteht auch ein Versicherungsschutz gegen Computerviren und Trojaner.

Tarifvergleich regelmäßig durchführen und eigenen Schutz erhöhen

Wirkliche Sicherheit bietet im Wesentlichen nur ein regelmäßig durchgeführter Versicherungscheck, wobei dieser entweder auf klassischem Wege mit Hilfe eines Versicherungsmaklers oder aber mit Hilfe eines Tarifrechners online erfolgen kann. Dabei sollte immer auch das sogenannte Kleingedruckte in Form der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beachtet werden, denn allein durch die Höhe der Prämie lässt sich eine Versicherung in ihrer Qualität nicht einschätzen. Weiterhin ist immer das Leistungsspektrum wichtig, denn eine billige Versicherung ohne Schutz bringt im Endeffekt nur zusätzliche Kosten. Aus diesem Grund kann es auch sinnvoll sein, für die Beurteilung Testurteile heranzuziehen.

Adressermittlung.de bietet Nutzern die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine Personenermittlung bei einem Meldeamt durchzuführen. Mit der Nutzung des Services erspart man sich die Mühe und den Zeitaufwand einer schriftlichen Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Kontakt:
Smart Marketing GmbH
Robin Koch
Auenstraße 100
80469 München
089/ 9 98 27 18 00
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