Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 10, 2026

Erbrecht: Ausland, Erbe, Anwaltskanzlei KSR – Erbauseinandersetzung – Unternehmensnachfolge

Sport, Events
Juli 10, 2026

Stärker werden, ohne sich auszupowern: Warum Pilates jetzt neu gedacht wird

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

Oldtimer rollen für den guten Zweck: Vollack Klassik setzt sich gegen Kinderarmut in Karlsruhe ein

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 10, 2026

Philia Intensiv erreicht die Jurystufe beim „Großen Preis des Mittelstandes 2026“

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 10, 2026

Eigenverantwortung statt Schlafwagenmentalität: Warum finanzielle Vorsorge jetzt zur Bürgerpflicht wird

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 10, 2026

Bauantrag für Ausbildungszentrum der rnv in Ludwigshafen eingereicht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

NACH DER FIRMENPLEITE BEGINNT OFT DER EIGENTLICHE ALBTRAUM

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 10, 2026

Podologie und Diabetes: Warum medizinische Fußpflege für Risikopatienten unverzichtbar ist

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 10, 2026

Zwischen Wahrheit und Wahnsinn

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

ZIM-Förderung sichern

Auto, Verkehr
Juli 10, 2026

VMF-Studie: Vermarktung gebrauchter E-Fahrzeuge wird zum strategischen Erfolgsfaktor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 10, 2026

Gut informiert, sicher und nachhaltig leben

Auto, Verkehr
Juli 10, 2026

Automechanika 2026: Tunap präsentiert erweiterte Human+Technology Linie und innovative Werkstattlösungen

IT, NewMedia, Software
Juli 10, 2026

Dominik Hartmann führt Softengine in die nächste Wachstumsphase

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Heimliche Überwachung eines Mieters erlaubt? +++
Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht verwertet werden (Az.: VI ZR 1370/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%201370/20&nr=138020).

+++ Gleiche Bezahlung +++
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat laut ARAG Experten einer Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Mehrvergütung nach dem Entgelttransparenzgesetz zugesprochen, weil der Arbeitgeber zwar andere Kriterien für die ungleiche Bezahlung als das Geschlecht benennen, aber die Bewertung dieser Kriterien nicht nachprüfbar darlegen konnte (Az.: 4 Sa 26/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001577996).

+++ Online Check-In muss möglich sein +++
Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Fluges erstattet werden. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt wurde (Az.: 37 C 294/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Düsseldorf (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/ag_duesseldorf/j2024/37_C_294_24_Urteil_20240617.html).

+++ Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Straßenverkehrsgesetz (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/1046-pk.html#top-8) erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer festlegt. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden. Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt – ebenso wie Alkohol.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 40 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert