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Schutz für kleine Mitbewohner

ARAG Experten mit Tipps für eine kindersichere Lebenswelt

Schutz für kleine Mitbewohner

ARAG Experten mit Tipps für eine kindersichere Lebenswelt

Sobald Kinder krabbeln oder gar laufen können, gibt es kein Halten mehr. Gegen Neugierde und Entdeckerfreude ist eben kein Kraut gewachsen – und so soll es sein. Allerdings lauern dabei einige Gefahren. Laut einer Studie (https://www.kindersicherheit.de/fachinformation/unfallstatistiken) der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. passieren rund die Hälfte aller Unfälle von Kindern und Jugendlichen im eigenen Zuhause oder im häuslichen Umfeld. Wie man diese Gefahr minimieren kann, darüber informieren die ARAG Experten.

Häufigkeit senken durch Prävention
Die Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. sind erschreckend: Jedes achte verunfallte Kind endet stationär im Krankenhaus. 2021 waren das mehr als 167.000 Kinder. 163 von ihnen starben an den Folgen. Tatsächlich sind Unfallverletzungen die häufigste Todesursache für Kinder ab einem Jahr. Viele dieser Unfälle hätten vermieden werden können, wenn rechtzeitig in der Wohnung vorgesorgt und diese kindersicher gestaltet worden wäre. Wo Teenager zugegebenermaßen eher eine natürliche Risikofreude zeigen, die nicht immer einzudämmen ist, gilt es vor allem, die Allerkleinsten zu schützen, die sich der Bedrohungen noch gar nicht bewusst sein können. Dabei geht es laut ARAG Experten oft nur darum, Gefahrenquellen unerreichbar zu machen und um kleinste bauliche Veränderungen ohne großen Aufwand.

Was dürfen Mieter?
Vermieter tragen für ihr Eigentum eine Verkehrssicherungspflicht. Damit sind sie für die Kindersicherheit in allen Bereichen verantwortlich, die außerhalb der vermieteten Wohnungen liegen, wie z. B. für Spielgeräte in Hof oder Garten. Innerhalb der Wohnung sind Mieter allerdings selbst für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich – mit einer Ausnahme: Der Vermieter muss für Rauchmelder (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/rauchmelderpflicht/) in der gesamten Wohnung sorgen. Die ARAG Experten weisen auf ein Urteil hin, wonach Eltern nicht vom Vermieter erwarten können, dass er die Wohnung kindersicher macht und beispielsweise Fenster mit Sicherheitsglas oder Fenstergriffe mit Schlössern ausstattet (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 189/05). Nehmen Eltern mit dem Einverständnis ihres Vermieters eigenständig bauliche Maßnahmen für mehr Kindersicherheit vor, haben sie eine Rückbaupflicht. Sie müssen die Wohnung bei Auszug also in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung mit dem Vermieter.

Sichern, wegräumen und abschließen
Die naheliegendsten Risiken sollte man als Allererstes angehen, wie z. B. Gittertüren vor Treppenabsätzen oder Kindersicherungen am Herd und in Steckdosen. Spitze Ecken und Kanten von Tischen und Möbeln, die sich oft auf Kopfhöhe kleiner Kinder befinden, sollten mit speziellen Polstern abgedeckt werden. ARAG Experten lenken außerdem den Blick auf all das, was schnell und einfach weggeräumt werden sollte. So dürfen Kinder keinen Zugriff haben etwa auf Wasch- und Putzmittel, Medikamente und Alkohol, Scheren und Messer sowie Feuerzeuge und Streichhölzer. Auch Kleinteile, die verschluckt werden könnten, gehören außer Reichweite. Tipp der ARAG Experten: Reinigungsmittel sollten nie umgefüllt werden – etwa in leere Getränkeflaschen oder Marmeladengläser -, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.

Schlösser an Fenstern und Balkontüren stellen sicher, dass diese nicht von Kindern geöffnet werden, wenn sie allein im Raum sind. Außerdem sollte man gerade dort keine Klettermöglichkeiten in Form von kippeligen Hockern, Leitern und ähnlichen verlockenden Hilfsmitteln anbieten. Regale, an denen der Nachwuchs seine Kletterkünste ausprobieren könnte, sollten zudem an der Wand befestigt werden, um ein Umkippen zu verhindern.

Hausmüll und Handtaschen kontrollieren
Der Entdeckungsdrang von Kindern macht auch nicht halt vor Abfalleimern. Die ARAG Experten raten daher genau zu prüfen, was im Mülleimer landet und dort von den kleinen Entdeckern gefunden werden kann. Dies gilt auch für Rucksäcke oder Handtaschen. In ihnen sollten Kinder weder Medikamente noch Zigaretten, Feuerzeuge oder Deodorants finden können.

Niemals unbeaufsichtigt in Risikosituationen
In den meisten Fällen werden sowohl die Gefahrenquellen als auch die Agilität eines Kindes unterschätzt. So kann ein Säugling bereits in einer Pfütze in der Badewanne ertrinken. Genauso wenig dürfen Fenster und Balkontüren in höheren Geschossen offen stehen, wenn Kinder allein im Raum sind. Und die ARAG Experten warnen vor tierischen Mitbewohnern, die nicht unterschätzt werden sollten: Der liebste Hund der Welt und die verschmusteste Katze können unter Umständen ganz anders reagieren, als man es von ihnen kennt, wenn sie sich bedrängt fühlen.

Augen auf auch im Garten
Seit Jahren findet man es fast in jedem Familien-Garten, oft das ganze Jahr hindurch: das Trampolin. Und leider ist es eines der Spielgeräte, mit denen immer wieder Unfälle passieren. So sollte darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Kinder gleichzeitig springen. Keines sollte Schuhe tragen und großen, schweren Kindern muss klar sein, dass sie auf die Kleineren und Leichten Rücksicht nehmen müssen. Beim Kauf sollte unbedingt auf Qualität geachtet werden: Es muss stabil sein und darf vor allem keine scharfen Ecken und Kanten haben; ein Sicherungsnetz ist selbstverständlich. Es muss unbedingt auf ebenem Boden stehen und – auch wegen möglicher Herbststürme und um ein Umkippen zu vermeiden – gut verankert sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/familienrecht-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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