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Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden

Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden

Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden Zeugen können Geschädigten helfen

Düsseldorf, 10. Februar 2025 – In den nächsten drei Wochen geht es wieder hoch her. Denn in den Karnevalshochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. Wenn man sicher gehen will, fragt man am besten vor dem Karnevalsumzug und -party seinen betreuenden Versicherungskaufmann.

„Auf den Festen der guten Laune – in Sälen, auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden“, wie Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), betont. „Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden – bis hin zu
Verdienstausfall – zahlen soll.“

Die Karnevalsvereine sichern sich mit VeranstalterHaftpflichtversicherungen ab. Ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche, zum Beispiel wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln „was ins Auge ging“. Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit „Wurfgeschossen“ teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können.

„Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll“, so Spauszus. „Und das kann dauern. Zeugen können da einem
Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte
Abklärungen beschleunigen.“

Maskerade am Steuer ist verboten
Während der Karnevalstage interessiert sich die Polizei nicht nur für den Alkoholpegel. Wer als Clown, einäugiger Pirat oder Batman maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässigkeit gelten. „Im Fall eines Unfalls können dann
Versicherungen den Schadenersatz erheblich mindern“, warnt Spauszus. „Die Vollkasko reduziert dann womöglich den Schadenersatz und die Kfz-Haftpflicht kann sogar einen Regress fordern.“

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.

Klaus-Dieter Spauszus

Sprecher des Bezirks Düsseldorf im
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute (BVK)
Kölner Landstr. 128
40591 Düsseldorf
Tel: 0211/727577

Mail: service@klaus-spauszus.de

Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Sprecher des Bezirks Düsseldorf im
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute (BVK)

Kontakt
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Klaus-Dieter Spauszus Sprecher des Bezirk
Klaus-Dieter Spauszus
Kölner Landstr. 158
40591 Düsseldorf
01787275777
www.spauszus.de

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