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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Mofa-Kennzeichen werden ab 1. März grün +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. März neue grüne Versicherungskennzeichen gibt. Sie müssen an Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) sowie E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen montiert sein. Auch Elektrofahrräder, die mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h oder mit Motorunterstützung mehr als sechs km/h fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Wer den Austausch verpasst und mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und den Versicherungsschutz. Erhältlich sind die Kennzeichen laut ARAG Experten ausschließlich bei Versicherungen.

+++ Negativzinsen nicht immer zulässig +++
In der Regel bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Inhaber von Sparkonten nun mit Rückzahlungen rechnen können – wohingegen für Kunden mit Girokonten das nicht immer gilt (Az.: XI ZR 183/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025026.html).

+++ Schaden aufgrund gehackter Rechnung +++
Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Denn der Empfänger haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde. In einem konkreten Fall wurde die Rechnung eines Handwerksbetriebs per E-Mail versandt, gehackt und die Kontodaten geändert. Der Kunde zahlte auf das „falsche“ Konto. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach der Unternehmer auf dem Schaden sitzen blieb (Az.: 12 U 9/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001598708).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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