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ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr?

ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zum 1. April

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Der Mieter trägt die Kosten für einen Fehlalarm wegen Schmorgeruch?!
Wenn es in der Wohnung nach verbranntem Kunststoff riecht, und das auch noch in der Nähe des Verteilerkastens, ist das nicht lustig! Und genau deshalb informierte ein verunsicherter Mieter seinen Vermieter, der einen Elektriker bestellte. Doch der Fachmann konnte keine Auffälligkeit entdecken und zog wieder ab. Die Rechnung von 130 Euro muss der Mieter zahlen, war der Handwerker doch ganz umsonst gekommen.

Wahr oder unwahr? Unwahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Mieter, die einen Verdachtsfall melden, keine Sorge um die Rechnung machen müssen. Denn schließlich hatte sich der beunruhigte Mann ja keinen Scherz erlaubt, sondern er hatte reale Angst vor einem Wohnungsbrand und wollte daher auf Nummer sicher gehen. Die Rechnung musste also der Vermieter übernehmen (Amtsgericht Berlin-Köpenick, Az.: 14 C 284/23).

Beim Trampolinspringen darf man nicht über den Zaun schauen?!
Mit einem guten Trampolin in Nachbars Garten schützt kein noch so hoher Zaun vor neugierigen Blicken der Trampolin-Hüpfer. Mehrere Meter Höhe? Ein Kinderspiel. Das musste auch ein Nachbar leidvoll erfahren, der sich den akrobatischen Einblicken seiner hüpfenden Nachbarskinder ausgesetzt fühlte. Der Familie musste das Trampolin abschaffen.

Wahr oder unwahr? Unwahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Kurz-über-den-Zaun-Gucken keinen Rechtsverstoß darstellt und Trampolinspringen durchaus sozialadäquat ist. Dementsprechend weigerte sich der Nachbar auch, seinen Kindern das Trampolinspringen zu untersagen oder gar das Spielgerät abzuschaffen. Als der Fall vor Gericht landete, wollten auch die Richter keine Verletzung der Privatsphäre durch die hüpfenden Kinder erkennen. Allerdings forderten sie den Trampolinbesitzer auf, das Hüpfgerät zu versetzen, weil der vorgeschriebene Abstand zur nachbarlichen Grenze nicht eingehalten wurde. Und dieser liegt in diesem Fall bei mindestens 1,80 Metern (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 5 U 140/23).

Auch Minischweine sind eine Belästigung?!
Ein Ehepaar hielt seit 2022 Minischweine in seinem Garten, was bei den Nachbarn auf Unverständnis stieß, weil die Schweinchen nicht nur müffelten, sondern auch gehörig quiekten. Nach vielen Beschwerden forderte die Stadt das Ehepaar auf, ihre schweinischen Mitbewohner abzuschaffen. Auch wenn das Veterinäramt die Haltung als artgerecht bestätigte, betrachtete das Gericht die Tierchen als ungewöhnlich und störend für ein Wohngebiet. Am Ende musste sich das Paar von den Minischweinen trennen.

Wahr oder unwahr? Wahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz des Zusatzes „Mini“ die beiden Vierbeiner Schweine bleiben, von denen entsprechende Geräusch- und Geruchsbelästigungen ausgehen – in einem Wohngebiet sind sie daher tabu (Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 427/24.NW).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

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