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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Keine verlängerte Frist wegen fehlender Telefonnummer +++
Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/fehlende-telefonnummer-in-der-widerrufsbelehrung-begrundet-beim-kauf-eines-elektroautos-keine-gefahr-dass-der-verbraucher-von-der-ausubung-seines-widerrufsrechts-abgehalten-wird-241983.html).

+++ Autokauf mit gefälschten Papieren +++
Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie in diesem Fall – die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-mai-2025).

+++ Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons +++
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2025/16.php).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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