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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Koffer nicht da – Kreuzfahrt verweigert +++
Ein älteres Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt machen, brauchte aber medikamentöse Unterstützung in Form von Blutdruck- und Cholesterinsenkern. Doch der Koffer mit den Medikamenten verschwand beim Transfer zum Schiff. Das Ehepaar trat daraufhin die Kreuzfahrt nicht an und forderte den Reisepreis zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten durfte nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München das Paar den Antritt der Kreuzfahrt verweigern (Az.: 223 C 12480/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-48442?hl=true).

+++ Widerrufsbelehrung: auch ohne Telefonnummer wirksam +++
Wer online ein Auto kauft, kann den Vertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen widerrufen. Länger Zeit lassen kann er sich nur dann, wenn er über das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Das ist allerdings nicht schon der Fall, wenn der Verkäufer nicht die gesetzliche Musterbelehrung verwendet hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach es auch nicht schadet, wenn keine Telefonnummer angegeben ist (Az.: 4 O 114/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-juli-2025).

+++ Schummeln erlaubt +++
Sogenannte „Cheat-Software“ (Schummel-Software), mit der Spieler den Verlauf eines Online-Spiels manipulieren können, verstößt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht. Entscheidend sei, dass die Software lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere, nicht aber in den eigentlichen Programm-Code eingreife (Az.: I ZR 157/2).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025149.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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