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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Harte Schale, harter Kern +++
Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf einen Obststein ein Zahn abbricht. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi muss man hingegen nicht rechnen (Az.: 14 S 97/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck (https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGLuebeck/DasGericht/Aktuelles/Meldungen_LG_Luebeck_spez/2025/Meldungen_2025/entscheidung_muesli?nn=5d3c4564-2fa6-4eef-9f25-321bb995d762).

+++ Bußgeld für Gratis-Fahrten +++
Ein Mann bot kostenlose Rikscha-Fahrten für Touristen an, ohne eine Gewerbegenehmigung zu haben. Dafür wurde ein Bußgeld gegen ihn verhängt. Dass er die Fahrten kostenlos nur gegen Trinkgeld anbot, half ihm laut ARAG Experten vor dem Amtsgericht München auch nicht weiter (Az.: 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2025/25.php).

+++ Stempel statt Unterschrift +++
Über Jahre hinweg stellte ein Arzt Sprechstundenbedarfsverordnungen aus, ohne diese persönlich zu unterzeichnen. Mit einer solchen Verordnung erhalten Ärzte Materialien, die sie in ihrer Praxis für Patienten nutzen, auf Kosten der Krankenkasse. Stattdessen kam ein Unterschriftenstempel zum Einsatz. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Mediziner nach einem Urteil des Bundessozialgerichts der Krankenkasse nun 490.000 Euro zurückzahlen. Die Summe entspricht der Summe der Verordnungen, die er in diesem Zeitraum nicht persönlich unterschrieben hatte (Az.: B 6 KA 9/24 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2025/2025_08_27_B_06_KA_09_24_R.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Steinberg 4
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+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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