Neuigkeiten Timeline

Allgemein
Juni 2, 2026

Alkoholfreier Aperitif mit Haltung: MILK gestaltet Packaging Design für Vöslauer FIZZZ

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Resilienz als Standortfaktor: Wie Leasing Katastrophen- und Bevölkerungsschutz stärkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Fäden unter der Haut für natürlich jüngeres Aussehen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Alvarez & Marsal verstärkt Financial Services Industry Group mit Alexander Peitsch als Managing Director

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

norisbank Sommerumfrage 2026

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

EAS Batteries startet Verkauf von Ultra-Hochleistungszelle mit Asahi Kaseis neuartigem Elektrolyten Acetolyte™

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

HEAG und Fraunhofer IGD treiben Aufbau eines Hessischen Sensorik-Clusters voran

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

dbfp ist „Branchenbeste des Jahres“

Umwelt, Energie
Juni 2, 2026

GreenPocket und ONE Real Estate Partner setzen gemeinsam Maßstäbe für integrierte Energie- und Gebäudedatenanalyse in der Immobilienwirtschaft

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher

Medien, Kommunikation
Juni 2, 2026

palmerhargreaves wird Lead-Agentur von pfmmedical

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

LED Explorer erweitert Strahlerportfolio um Human-Centric-Lighting-Technologie

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

WetterOnline vereinfacht HR-Prozesse mit humera

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DM Solutions startet neuen Angebotsvergleich für Hosting-Kunden

Pflicht ab Oktober: Die elektronische Patientenakte

ARAG Experten über das digitale Verwaltungstool im Gesundheitswesen

Pflicht ab Oktober: Die elektronische Patientenakte

ARAG Experten über das digitale Verwaltungstool im Gesundheitswesen

Sofern sie ihr nicht widersprachen, erhielten rund 73 Millionen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618) gesetzlich Versicherte bereits im Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit April konnten dann Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die ePA nutzen. Doch ab Oktober ist die Nutzung nicht länger freiwillig: Dann ist die Befüllung der ePA durch Praxen als Teil der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitswesens gesetzlich verpflichtend geregelt. Was das für Versicherte bedeutet, erklären die ARAG Experten.

Ein digitaler Ordner fürs ganze Leben
Gesundheitsdaten sind ab Oktober nicht länger auf Papierakten verstreut, sondern stehen gebündelt digital bereit. Die ePA ist im Kern ein sicherer und lebenslanger Datenspeicher. Dort finden sich laut ARAG Experten Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, Laborwerte und Medikationspläne. Aber auch Impfungen, der Mutterpass oder das Kinder-Untersuchungsheft können hinterlegt werden. Wer von Fachärzten, dem Hausarzt und einer Klinik betreut wird, muss nicht länger Kopien sammeln oder Unterlagen transportieren. Stattdessen können behandelnde Ärzte mit Zustimmung der Patienten direkt auf die benötigten Informationen zugreifen.

Besonders für chronisch Kranke oder multimorbide Patienten ist das laut ARAG Experten ein Gewinn, da Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkannt und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Auch in Notfällen bietet die digitale Akte Vorteile: Liegen wichtige Daten dort bereit, kann eine schnelle und passgenaue Behandlung erfolgen.

Zudem spart die ePA nicht nur Zeit, sondern auch Wege. Wer beispielsweise für eine zweite Meinung einen Facharzt aufsucht, kann die Befunde mit wenigen Klicks freigeben, anstatt sie erst bei der vorherigen Praxis anzufordern.

Darüber hinaus bietet die ePA die Chance, eigenständig die eigene Krankengeschichte besser zu überblicken. Wer seine Blutwerte oder Röntgenbilder vergleichen möchte, findet sie strukturiert hinterlegt. Damit wird die Akte auch zu einem Instrument, die eigene Gesundheit aktiver mitzugestalten.

Die Kontrolle bleibt beim Versicherten
Die Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten behalten laut ARAG Experten die Versicherten. Über eine App oder ein Online-Portal der eigenen Krankenkasse können Versicherte festlegen, welcher Arzt oder welche Einrichtung zeitlich begrenzt oder dauerhaft Zugriff auf welche Dokumente erhält. Wer also möchte, dass der Zahnarzt nur die Röntgenbilder sieht, der Hausarzt aber auch Laborwerte und Krankenhausberichte, kann dies individuell einstellen.

Wie läuft die Handhabung ab?
Da für alle gesetzlich Versicherten seit April automatisch eine ePA angelegt wurde, sofern sie dem nicht widersprochen haben, müssen sie aktiv nichts tun, um eine digitale Akte zu besitzen. Dabei ist die Nutzung laut ARAG Experten natürlich freiwillig. Wer sie nutzen möchte, lädt die App der eigenen Krankenkasse herunter oder loggt sich über das Online-Portal ein. Der Zugang erfolgt in der Regel über die elektronische Gesundheitskarte in Verbindung mit einer PIN oder über moderne Authentifizierungsverfahren per Smartphone.

Versicherte, die die ePA nicht nutzen möchten, können der Befüllung widersprechen. Dann bleibt die Akte leer. Die Krankenkassen informieren über die Möglichkeiten des Widerspruchs.

Was bedeutet die ePA für Arztpraxen?
Vor allem durch integrierte Daten wie etwa Medikationslisten oder elektronische Arztbriefe können Praxen mit der ePA strukturierter, schneller und transparenter behandeln. So sollen mögliche Doppeluntersuchungen, Wechselwirkungen oder Informationslücken reduziert werden.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 15 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert