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Erbfall im Ausland: Wann Sie einen deutschen Notar benötigen

Die Frankfurter Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff erklären, wann bei internationalen Erbfällen deutsches Erbrecht gilt, und in welchen Fällen notarielle Unterstützung in Deutschland zwingend erforderlich ist.

Erbfall im Ausland: Wann Sie einen deutschen Notar benötigen

Erbfall im Ausland: Wann Sie einen deutschen Notar benötigen. SELZER REIFF Notare, Frankfurt.

Frankfurt am Main, 29. Januar 2026 – In Zeiten von Globalisierung und internationaler Mobilität ist der grenzüberschreitende Erbfall längst keine Ausnahme mehr. Die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff aus Frankfurt widmen sich in einem neuen Fachbeitrag den rechtlichen Fragen, die sich stellen, wenn Vermögen, Wohnsitze oder Erben im Ausland liegen, und sie zeigen auf, wann ein deutscher Notar gefragt ist.

Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO Nr. 650/2012) ist nicht mehr automatisch das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich, sondern regelmäßig das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Entscheidend ist nun in den meisten Fällen der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Durch ausdrückliche Rechtswahl kann jedoch weiterhin das Staatsangehörigkeitsrecht zur Anwendung gebracht werden. Wer hierauf verzichtet, riskiert, dass ausländisches Erbrecht Anwendung findet, mit oft unerwarteten Folgen.

„Die rechtlichen Unterschiede zwischen den Erbrechtsordnungen innerhalb und außerhalb der EU sind erheblich. Eine fehlende oder fehlerhafte Gestaltung kann im Ernstfall zu Verzögerungen, Mehrkosten oder dazu führen, dass Testamente im Zielland nicht anerkannt oder umgesetzt werden können“, warnt Notarin Sonja Reiff.

Der Beitrag erläutert nicht nur die Bedeutung der Rechtswahl, sondern auch die Funktion des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) und des deutschen Erbscheins. Dabei wird aufgezeigt, wann eine notarielle Mitwirkung in Deutschland erforderlich oder ratsam ist, etwa bei der Übertragung von Immobilien, der Beantragung von Erbscheinen oder der Beglaubigung ausländischer Nachlassdokumente.

Konkrete Fallbeispiele illustrieren die Praxisrelevanz, beispielsweise bei Erbfällen mit Bezug zu Spanien, den USA oder einem internationalen Ehepaar mit Vermögen in mehreren Ländern. Zudem gibt eine übersichtliche Checkliste Orientierung, in welchen Konstellationen notarielle Unterstützung in Deutschland ratsam oder sogar erforderlich ist.

„Wer im Ausland lebt oder Vermögen in mehreren Ländern besitzt, sollte unbedingt rechtzeitig vorsorgen“, betont Notarin Bettina Selzer. „Mit einer klaren Rechtswahl, einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag lassen sich viele Probleme vermeiden. Dies gilt gerade im internationalen Kontext.“

Der vollständige Beitrag ist online abrufbar unter: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-erbfall-im-ausland-wann-sie-einen-deutschen-notar-benoetigen/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Erbrecht & Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Erbrecht, auch über Ländergrenzen hinweg. Die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer/innen bei internationalen Nachlassfragen, Testamentserrichtung, Vorsorgevollmachten, Immobilienübertragungen und mehr.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Erbfall Ausland, EU-Erbrechtsverordnung, Rechtswahl, Testament, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Notar Frankfurt, internationales Erbrecht, Grundbuch, Nachlassplanung, Ausschlagungsfrist

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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