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BAG entscheidet über Leiharbeiter

BAG entscheidet über Leiharbeiter

BAG entscheidet über Leiharbeiter

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Scheinbar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in mehreren Fällen entschieden, dass Zeitarbeitern unter Umständen ein höherer Lohn für ihre Tätigkeit zustehen kann.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dies soll aus mehreren Urteilen hervorgehen, welche das BAG am 13.03.2013 (Az. 5 AZR 954/11) ausgesprochen hat. In dem von dem BAG zu entscheidenden Fällen sollen mehrere Leiharbeiter auf Nachzahlung von Lohn geklagt haben. Die betroffenen Zeitarbeiter sollen dabei von ein und derselben Tarifgemeinschaft bezahlt worden sein. Einige sollen wohl während ihrer Tätigkeit einen Lohn für ihre Arbeit erhalten haben, welcher nahezu nur die Hälfte von dem entsprach, was die festangestellten Arbeitnehmer für die gleiche Arbeit erhalten haben.

Nunmehr soll das BAG entschieden haben, dass die Zeitarbeiter Anspruch auf denselben Lohn wie die festangestellten Arbeitnehmer haben. Allerdings sei es dafür erforderlich, dass die Zeitarbeiter die Ansprüche in bestimmten Fristen geltend machen. Das BAG verwies in seiner Entscheidung wohl auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Arbeitnehmer, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gebe, sollen demnach Anspruch auf eine gleichwertige Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die festangestellten Arbeiter haben. Sollten Arbeitgeber allerdings nicht auf entsprechende Hinweise reagieren, müssten die Zeitarbeiter das Geld einklagen.

Experten sind nun aber skeptisch, ob zahlreiche Zeitarbeiter Ansprüche aus den vergangenen Jahren geltend machen können. Insbesondere der Umstand, dass die Ansprüche verjähren können, dürfte dabei problematisch sein.

In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht geltend machen.

Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Bei Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Die Klagefrist lässt dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Wer vertragliche Ansprüche durchsetzen will, muss an die Ausschlussfrist in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag denken. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, dass Ihre Rechte nicht verfallen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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