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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Kostenübernahme für spezielle Sportprothese +++
Das Bundessozialgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine spezielle Skiprothese in Höhe von rund 11.000 Euro nicht übernehmen muss. Zwar erhielt der nach einem Motorradunfall am Unterschenkel amputierte Kläger eine Alltagsprothese, die von ihm gewünschte Spezialanfertigung zum Skifahren jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter diene die begehrte Sportprothese nicht der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nach Auffassung des Gerichts umfasst der Anspruch auf Hilfsmittel lediglich die Sicherung der allgemeinen Mobilität, etwa Gehen, Stehen und die Erschließung eines körperlichen Freiraums. Skifahren gehöre nicht zu diesen Grundbedürfnissen, auch dann nicht, wenn der Betroffene den Sport im Rahmen eines langjährigen ehrenamtlichen Engagements als Skilehrer und Betreuer ausgeübt hat. Da die vorhandene Alltagsprothese bereits eine ausreichende Mobilität sowie die Ausübung bestimmter Freizeitsportarten ermögliche, bestehe kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Finanzierung einer zusätzlichen Skiprothese (Az.: B 3 KR 3/25 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2026/2026_19_Terminbericht.html).

+++ Kein Schadensersatz für ausgeschlagene Zähne +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, das entschieden hat, dass die Stadt nicht für die Verletzungen eines Kindes haftet, das auf einem öffentlichen Wasserspielplatz ausgerutscht war und dabei zwei Milchzähne verloren hatte. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Boden des Beckens sei durch Algenbewuchs rutschig gewesen und die Stadt hätte davor warnen müssen. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt das Becken regelmäßig reinigte und mehr Schutzmaßnahmen nicht zumutbar gewesen seien. Zudem sei die Rutschgefahr durch den sichtbaren Algenbewuchs erkennbar gewesen, sodass die Eltern ihr Kind entsprechend hätten beaufsichtigen müssen. Daher lehnte das Gericht sowohl Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ab (Az.: 6 O 160/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001645384).

+++ Am Latte-Macchiato-Glas verletzt +++
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Bäckerei nicht für eine behauptete Verletzung eines Kunden haftet, der sich beim Trinken eines Latte Macchiato an einem angeblich scharfkantigen Glas verletzt haben wollte. Zwar müssen Betriebe ihre Kunden vor erkennbaren und vermeidbaren Gefahren schützen, eine absolute Gefahrlosigkeit schulden sie jedoch nicht. Das Gericht sah weder einen Nachweis dafür, dass das Glas eine für die Mitarbeiterin erkennbare scharfe Beschädigung aufwies, noch dafür, dass die Verletzung tatsächlich durch das Glas verursacht wurde. Daher bestehe kein Anspruch auf das geforderte Schmerzensgeld von 1.500 Euro (Az.: 2 S 97/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-juni-2026).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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