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Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was bei Waldbränden jetzt wichtig ist

Waldbrand im Urlaub: Was Reisende wissen sollten

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was bei Waldbränden jetzt wichtig ist

Waldbrände sorgen derzeit in beliebten Urlaubsregionen Europas (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/spanien-node/spaniensicherheit-210534?isLocal=false&isPreview=false) für Evakuierungen und gesperrte Straßen. Besonders betroffen sind derzeit Frankreich und Spanien, wo zahlreiche Feuer außer Kontrolle geraten sind. Auch das Auswärtige Amt weist aktuell auf die erhöhte Waldbrandgefahr hin und hat seine Reise- und Sicherheitshinweise (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/frankreich-node/frankreichsicherheit-209524?isLocal=false&isPreview=false) für beide Länder entsprechend aktualisiert. Doch was bedeutet das für Urlauber? Wann können sie eine Reise kostenlos stornieren? Welche Rechte haben Pauschal- und Individualreisende? Und wie kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit den wichtigsten Antworten.

Viele Urlauber verfolgen derzeit mit Sorge die Nachrichten aus Frankreich und Spanien. Was kann man Reisenden raten?
Tobias Klingelhöfer: Zunächst einmal sollten Urlauber die Lage am Urlaubsort regelmäßig beobachten und sich ausschließlich auf offizielle Informationen verlassen. Das Auswärtige Amt veröffentlicht laufend aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise (https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). Gerade für Spanien und Frankreich wird derzeit ausdrücklich vor der erhöhten Waldbrandgefahr gewarnt. Wer bereits vor Ort ist, sollte die Anweisungen der Behörden und Rettungskräfte unbedingt befolgen. Evakuierungsanordnungen haben immer Vorrang vor allen Reiseplänen.

Wann können Urlauber eine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Tobias Klingelhöfer: Nicht jeder Waldbrand berechtigt automatisch zum kostenfreien Rücktritt. Entscheidend ist, ob außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Das kann etwa der Fall sein, wenn der Urlaubsort selbst betroffen ist, Evakuierungen angeordnet werden oder Straßen, Hotels oder Flughäfen nicht mehr erreichbar sind. Eine förmliche Reisewarnung des Auswärtigen Amts stellt ein besonders starkes Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Allerdings kann auch ohne Reisewarnung ein kostenfreier Rücktritt möglich sein, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Urlaubsort die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

Gelten dieselben Rechte auch für Individualreisende?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Wer Flug, Hotel oder Ferienwohnung selbst gebucht hat, ist grundsätzlich an die jeweiligen Verträge gebunden. Ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist, richtet sich nach den vereinbarten Stornierungsbedingungen oder der Kulanz des Anbieters. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Unterkunft oder der Fluggesellschaft aufzunehmen.

Was gilt, wenn Urlauber ihren Aufenthalt abbrechen müssen?
Tobias Klingelhöfer: Muss eine Pauschalreise wegen eines Waldbrandes oder einer behördlichen Evakuierung vorzeitig beendet werden, können Reisende unter Umständen eine anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen verlangen. Außerdem kann der Reiseveranstalter verpflichtet sein, die Rückreise zu organisieren. Wichtig ist, sämtliche Einschränkungen zu dokumentieren und den Reiseveranstalter möglichst sofort zu informieren.

Können Urlauber den Reisepreis mindern, wenn der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird?
Tobias Klingelhöfer: Ja, allerdings nur, wenn tatsächlich ein Reisemangel vorliegt. Werden beispielsweise Hotelbereiche dauerhaft gesperrt, wichtige Einrichtungen können nicht genutzt werden oder Ausflüge fallen wegen behördlicher Maßnahmen aus, kann eine Reisepreisminderung in Betracht kommen. Einzelne geschlossene Sehenswürdigkeiten oder kurzfristige Einschränkungen gehören dagegen häufig zum allgemeinen Lebensrisiko.

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung bei Waldbränden?
Tobias Klingelhöfer: Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Naturereignisse sind nicht automatisch versichert. Viele Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen leisten nur bei ausdrücklich vereinbarten versicherten Ereignissen, etwa einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.

Wie können sich Urlauber schon vor Reiseantritt informieren?
Tobias Klingelhöfer: Neben den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts bieten mittlerweile auch digitale Dienste wertvolle Unterstützung. So zeigt Google in Maps und der Google-Suche inzwischen aktuelle Informationen zu Waldbränden an. Nutzer können betroffene Gebiete erkennen und erhalten Hinweise zu Sperrungen oder Evakuierungen, sofern entsprechende Daten der Behörden vorliegen. Auch die NASA (https://firms.modaps.eosdis.nasa.gov/) oder die Europäische Kommission (https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/) bieten Seiten an, auf denen man die Lage von Waldbränden überprüfen kann. Solche Informationen ersetzen zwar nicht die Anweisungen der Einsatzkräfte, können aber helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Viele Waldbrände entstehen durch Menschen. Wie lässt sich das verhindern?
Tobias Klingelhöfer: Knapp ein Drittel aller Waldbrände (https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik) in Deutschland entsteht durch Fahrlässigkeit. Oft sind dabei Camper, Waldbesucher oder Kinder beteiligt. Schon kleine Unachtsamkeiten können verheerende Folgen haben. Deshalb gilt: Im Wald und in Waldnähe niemals offenes Feuer entzünden, keine Zigarettenkippen wegwerfen und keine Glasflaschen liegen lassen, da sie wie Brenngläser wirken können. Fahrzeuge sollten außerdem nicht auf trockenem Gras geparkt werden, weil heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen können. In vielen Regionen gelten während der Sommermonate zusätzliche Feuer- und Rauchverbote. Diese sollten unbedingt beachtet werden.

Was sollten Urlauber tun, wenn sie einen Waldbrand entdecken?
Tobias Klingelhöfer: Wer Rauch oder Flammen bemerkt, sollte sich zunächst selbst in Sicherheit bringen und anschließend sofort den Notruf wählen. In Deutschland erreicht man Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112. Diese europaweit einheitliche Notrufnummer gilt auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie unter anderem in der Schweiz, Norwegen und Island. Außerhalb Europas können andere Notrufnummern gelten. Deshalb empfiehlt es sich, sich bereits vor Reisebeginn über die wichtigsten Notfallkontakte des Urlaubslandes zu informieren. Bei der Meldung helfen möglichst genaue Angaben zum Standort, zur Ausbreitung des Feuers und dazu, ob Menschen gefährdet sind. Auf eigene Löschversuche sollte man unbedingt verzichten.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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