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Ausbildungsstart: Diese Rechte haben Azubis

ARAG Experten über wichtige Regeln und späte Einstiegsmöglichkeiten

Ausbildungsstart: Diese Rechte haben Azubis

ARAG Experten über wichtige Regeln und späte Einstiegsmöglichkeiten

Für viele Jugendliche hat mit dem Ausbildungsbeginn Anfang August bereits ein neuer Lebensabschnitt begonnen, andere starten erst zum 1. September. Gleichzeitig sind auch jetzt noch zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt (https://statistik.arbeitsagentur.de/). Wer bisher leer ausgegangen ist, muss die Hoffnung deshalb nicht aufgeben. Die ARAG Experten erklären, welche Möglichkeiten Kurzentschlossene noch haben und worauf Auszubildende in den ersten Wochen besonders achten sollten.

Auch jetzt ist der Einstieg noch möglich
Der Ausbildungsmarkt bleibt bis weit in den Herbst hinein in Bewegung. Immer wieder werden Ausbildungsverträge kurzfristig gelöst oder Betriebe finden ihre Wunschkandidaten nicht. Vor allem im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie sowie in vielen technischen Berufen sind weiterhin Ausbildungsplätze verfügbar (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Ausbildungsmarkt/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html;jsessionid=252E0DDC07B95982F2F8B4F6966B6127?DR_Gebietsstruktur%3Dd%26Gebiete_Region%3DDeutschland%26DR_Region%3Dd%26DR_Region_d%3Dd%26mapHadSelection%3Dfalse). Die ARAG Experten raten Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz deshalb, nicht bis zum nächsten Jahr zu warten. Ein Blick in die Stellenbörse (https://web.arbeitsagentur.de/ausbildungssuche/berufsausbildung-suche?seite=0&kat=0) der Bundesagentur für Arbeit, auf die Ausbildungsbörsen (https://www.ihk.de/themen/ausbildung/ihk-lehrstellenboerse-5417308) der Industrie- und Handelskammern (DIHK) oder der Handwerkskammern kann sich auch jetzt noch lohnen. Wer bei der Berufswahl flexibel bleibt und sich nicht ausschließlich auf einen einzigen Wunschberuf festlegt, verbessert seine Chancen zusätzlich.

Rechte und Pflichten in der Probezeit
Gerade die ersten Monate dienen beiden Seiten dazu, sich kennenzulernen. Während der Probezeit weisen die ARAG Experten auf besondere Regeln hin: Sowohl Auszubildende als auch Ausbildungsbetrieb können das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Auch in der Probezeit gelten alle Rechte aus dem Ausbildungsvertrag. Azubis haben Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung, auf die vereinbarte Ausbildungsvergütung sowie auf den Besuch der Berufsschule. Der Betrieb muss die notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Ausbildungsziele erreicht werden können.

Im Gegenzug sind Auszubildende verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten, den Weisungen der Ausbilder zu folgen, Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie Berufsschule und Ausbildungsbetrieb regelmäßig zu besuchen. Wer krank wird, muss den Betrieb unverzüglich informieren und, je nach betrieblicher Regelung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Gute Ausbildungsbedingungen lohnen sich
Dass sich gute Ausbildungsbedingungen auszahlen, zeigt auch der aktuelle Ausbildungsreport (https://jugend.dgb.de/ausbildung/ausbildungsreport/++co++c79c444c-9000-11f1-acce-7b425c8a0280) des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Knapp 66 Prozent der Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Gleichzeitig wünschen sich viele bessere Perspektiven nach dem Abschluss und mehr Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft.

Probleme im Betrieb frühzeitig ansprechen
Nicht jede Ausbildung beginnt reibungslos. Unsicherheiten oder kleinere Konflikte lassen sich häufig lösen, wenn sie frühzeitig angesprochen werden. Erste Ansprechpartner sind Ausbilder oder direkte Vorgesetzte. Gibt es größere Schwierigkeiten, können – sofern vorhanden – auch der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen. Die ARAG Experten raten außerdem dazu, gerade in den ersten Wochen offen auf Kollegen zuzugehen, Fragen zu stellen und Feedback anzunehmen. Das erleichtert die Einarbeitung und hilft dabei, sich schnell im Betrieb zurechtzufinden.

Welche Versicherungen Azubis brauchen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Azubis mit Beginn der Ausbildung automatisch über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur während der Arbeit, in der Berufsschule und auf den direkten Wegen dorthin. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern besteht häufig während der ersten Berufsausbildung weiter. Ob das tatsächlich der Fall ist, sollte geprüft werden. Sinnvoll kann außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da junge Menschen meist gesund sind, ist der Versicherungsschutz häufig deutlich günstiger als bei einem späteren Abschluss. Wer in die erste eigene Wohnung zieht, sollte außerdem prüfen, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist.

Finanzielle Unterstützung nutzen
Die Ausbildungsvergütung reicht insbesondere in Regionen mit hohen Mieten nicht immer aus. Deshalb sollten Azubis prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab) (BAB) oder das Wohngeld infrage, das bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt wird. Ob Anspruch auf BAB besteht, können Azubis auf der Website der Bundesagentur für Arbeit mit einem offiziellen BAB-Rechner (https://babrechner.arbeitsagentur.de/) herausfinden. Aber auch der Ausbildungsbetrieb kann laut ARAG Experten entlasten. Manche Unternehmen unterstützen ihre Auszubildenden mit Wohnheimplätzen, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder weiteren freiwilligen Leistungen.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
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www.ARAG.de

Pressekontakt
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24229 Dänischenhagen
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