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BuchhaltungsButler integriert das OSS-Verfahren kostenfrei in seine Buchhaltungssoftware

Die Online-Buchhaltungssoftware macht das One-Stop-Shop-Verfahren für alle Kundinnen und Kunden ohne Zusatzkosten nutzbar – von der automatischen Erkennung betroffener Buchungen bis zum fertigen Quartalsbericht für das BZSt

BuchhaltungsButler integriert das OSS-Verfahren kostenfrei in seine Buchhaltungssoftware

Berlin, 24. September 2026. Die BuchhaltungsButler (https://www.buchhaltungsbutler.de) GmbH stellt ab sofort eine integrierte Funktion für das EU-One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) bereit. Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkaufen, können ihre grenzüberschreitende Umsatzsteuer damit direkt in der Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler abwickeln – von der automatischen Erkennung betroffener Buchungen bis zum fertigen Quartalsbericht. Betroffen sind Händler und Dienstleister, die EU-weit mehr als 10.000 Euro Jahresumsatz mit Privatkunden im Ausland erzielen; die OSS-Meldung ist quartalsweise bis zum Ende des Folgemonats einzureichen – also bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Die Funktion steht allen Kundinnen und Kunden als Core-Funktion zur Verfügung, ohne zusätzliche Kosten.

Wer Waren oder digitale Dienstleistungen an Privatkunden im EU-Ausland verkauft, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Zielland melden und abführen. Das EU-OSS-Verfahren vereinfacht dies durch eine zentrale, quartalsweise Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – ersetzt bislang aber nicht den manuellen Aufwand, die betroffenen Umsätze korrekt zu identifizieren, den richtigen Ländern zuzuordnen und für die Meldung aufzubereiten. Genau hier setzt die neue Funktion von BuchhaltungsButler an.

Nach einer einmaligen Einrichtung von Herkunfts- und Zielländern sowie der Standard-Umsatzart erkennt BuchhaltungsButler grenzüberschreitende B2C-Buchungen automatisch, versieht sie mit dem passenden EU-Steuerschlüssel und füllt sie vor. Kundinnen und Kunden müssen die Zuordnung nur noch prüfen. Für die Meldung selbst lässt sich auf Knopfdruck ein fertiger Quartalsbericht inklusive der korrekten BU-Schlüssel exportieren – im passenden Format für den direkten Import in das BOP-Portal des BZSt.

„Für viele kleinere Online-Händler und Dienstleister war OSS bislang mit spürbarem manuellem Aufwand verbunden, obwohl das Verfahren eigentlich für Vereinfachung sorgen soll“, sagt Maxin Schneider, Managing Director. „Wir wollten diese Lücke schließen und haben uns bewusst entschieden, die Funktion als festen Bestandteil von BuchhaltungsButler bereitzustellen – ohne Aufpreis und ohne separates Modul.“

Kundinnen und Kunden können die Funktion selbst in ihren steuerlichen Einstellungen aktivieren.

Die BuchhaltungsButler GmbH mit Sitz in Berlin-Mitte entwickelt seit 2015 eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige. Das Buchhaltungsprogramm automatisiert wiederkehrende Buchhaltungsprozesse – von der Belegerfassung über die Kontierung bis zum Zahlungsabgleich – und macht steuerliche Anforderungen wie das EU-OSS-Verfahren für Kundinnen und Kunden ohne Vorkenntnisse handhabbar. Das rund 30-köpfige Unternehmen ist seit Dezember 2022 eigenständiger Teil des internationalen Softwarekonzerns Visma. Weitere Informationen: www.buchhaltungsbutler.de (http://www.buchhaltungsbutler.de)

Kontakt
BuchhaltungsButler GmbH
Lea Interthal
Rheinsberger Str. 76/77
10115 Berlin
017672925648

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