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Minijob-Grenze 2027: 633 Euro – was Arbeitgeber jetzt ändern müssen

Die Minijob-Grenze 2027 steigt mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro auf 633 Euro im Monat. Drei Punkte, die Arbeitgeber jetzt prüfen sollten.

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro – was Arbeitgeber jetzt ändern müssen

Mitarbeiter hinter der Theke eines Cafés (Bildquelle: Brooke Cagle / Unsplash)

Berlin, 04.11.2026. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie mit. Die Minijob-Grenze 2027 liegt bei 633 Euro im Monat, bisher waren es 603 Euro. Für Betriebe mit Minijobbern heißt das: Stundenlohn, Verträge und Zeiterfassung müssen zum Jahreswechsel zusammenpassen. Darauf weist der Zeiterfassungs-Anbieter Zeitflex hin.

So entsteht die Minijob-Grenze 2027

Die Minijob-Grenze ist keine feste Zahl. Sie folgt einer Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130 Stunden, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

– 2026: 13,90 Euro x 130 : 3 = 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro
– 2027: 14,60 Euro x 130 : 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro

Im Jahr sind das 7.596 Euro. Eigene Werte rechnet der kostenlose Minijob-Rechner von Zeitflex (https://zeitflex.de/werkzeuge/minijob-rechner.html) aus. Ein Minijobber zum Mindestlohn darf 2027 höchstens rund 43 Stunden im Monat arbeiten (633 Euro : 14,60 Euro = 43,4 Stunden).

Drei Punkte, die Arbeitgeber bis 31.12.2026 prüfen sollten

1. Stundenlohn anheben. Wer heute genau 13,90 Euro zahlt, muss ab 1. Januar mindestens 14,60 Euro zahlen. Das gilt auch für Minijobs und Aushilfen.

2. Feste Monatsbeträge nachrechnen. Wer einem Minijobber jeden Monat einen festen Betrag zahlt, etwa 603 Euro, muss prüfen, ob die vereinbarten Stunden mit dem neuen Mindestlohn noch passen. Sonst liegt der Stundenlohn unter 14,60 Euro.

3. Arbeitszeit lückenlos aufzeichnen. Für Minijobber gilt schon heute die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Tag nach der Arbeit notiert sein. Die Aufzeichnung wird zwei Jahre aufbewahrt. Fehlende Aufzeichnungen gehören zu den häufigen Befunden bei Prüfungen durch den Zoll. Ein Muster zeigt der Ratgeber Stundenzettel für Minijobber (https://zeitflex.de/blog/stundenzettel-minijob-aufzeichnungspflicht.html).

Eine Ausnahme sollten Betriebe kennen: Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG zählen nicht zum Verdienst für die Minijob-Grenze.

Was Zeitflex dabei übernimmt

Mitarbeitende stempeln per Handy, Tablet oder Browser, auch ohne Netz. Der Minijob-Wächter (https://zeitflex.de/funktionen.html) rechnet die Grenze aus dem jeweils geltenden Mindestlohn, also auch die Minijob-Grenze 2027. Er warnt, bevor ein Minijobber im Monat oder im Jahr darüber kommt. Am Monatsende geht eine Datei an das Lohnbüro: als DATEV-Export (LODAS sowie Lohn und Gehalt) oder als eigenes Spaltenprofil für andere Lohnprogramme.

„In vielen kleinen Betrieben liegt die Arbeitszeit noch auf Zetteln oder in Excel. Beim Jahreswechsel wird das teuer, wenn keiner merkt, dass ein Minijob über der Grenze liegt“, sagt Jim Eichholz, Inhaber von Zeitflex. „Unser Werkzeug macht diese Rechnung jeden Tag mit, ohne dass jemand daran denken muss.“

Preise

Zeitflex hat keine Grundgebühr. Der Tarif Free ist für eine Person dauerhaft kostenlos. Starter kostet 1,49 Euro, Pro 2,49 Euro je aktivem Mitarbeiter und Monat, jeweils zuzüglich MwSt. Alle Tarife lassen sich 14 Tage testen und monatlich kündigen (Stand 04.11.2026, aktuelle Preise unter zeitflex.de/preise.html).

Häufige Fragen kurz beantwortet

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat ab 1. Januar 2027, im Jahr 7.596 Euro.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
Zum Mindestlohn von 14,60 Euro rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Weitere Informationen auf zeitflex.de (https://zeitflex.de/). Eine Demo ohne Anmeldung gibt es unter zeitflex.de/demo/.

Hinweis: Diese Mitteilung dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
KI-Kennzeichnung: KI-generierter Inhalt

Zeitflex (zeitflex.de) ist eine Zeiterfassung mit eingebauter Lohnvorbereitung für kleine Betriebe in Deutschland mit 1 bis 100 Mitarbeitenden, etwa aus Handwerk und Bau, Gastronomie, Pflege, Einzelhandel, Gebäudereinigung, Praxen und Büros. Mitarbeitende stempeln per Handy, Tablet oder Browser, auch offline. Zeitflex rechnet Pausen, Zuschläge und die Minijob-Grenze und übergibt die Monatsdaten per DATEV-Export an das Lohnbüro. Anbieter ist Dienstleistungen24 Inh. Jim Eichholz, Berlin.

Kontakt
Zeitflex (Dienstleistungen24 Inh. Jim Eichholz)
Jim Eichholz
Ramlerstraße 2
13355 Berlin
030 555 233 75
https://zeitflex.de/

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