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BAG: Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers

BAG: Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers

BAG: Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Das Bundesarbeitsgericht (BAG) soll sich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11) zur Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers geäußert haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Verdachtskündigung handelt es sich um eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Dafür müsse dieser wohl den Verdacht haben, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat.

In dem von dem BAG zu entscheidenden Fall soll ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt haben. Nachdem dem Arbeitgeber anscheinend bekannt geworden ist, dass gegen den Arbeitnehmer strafrechtlich ermittelt wird und auch bereits Klage erhoben wurde, soll der Arbeitnehmer zunächst suspendiert worden sein. In der Folgezeit soll sich dann allerdings herausgestellt haben, dass das Hauptverfahren wohl aufgrund von Beweisschwierigkeiten nicht eröffnet wird. Trotzdem soll dem Arbeitnehmer gegenüber die Kündigung ausgesprochen worden sein.

Das BAG soll die Klage des Bundeslands nunmehr abgewiesen haben. Dazu soll es in seiner Begründung zunächst auf die grundsätzliche Möglichkeit der Erhebung einer Verdachtskündigung abgestellt haben. Hierzu sei nach Ansicht des BAG erforderlich, dass es starke Verdachtsmomente gebe und diese Verdachtsmomente darüber hinaus dazu geeignet seien, das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zerstören. Weiterhin sei der Arbeitgeber wohl dazu verpflichtet, seinerseits alle ihm möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Sachverhalt aufzuklären.

In diesem Zusammenhang soll das BAG insbesondere darauf hingewiesen haben, dass der Arbeitgeber die in Rede stehenden Tatsachen, auf welchen er seinen Verdacht stützt, beweisen müsse. Ferner müsse der Verdacht so schwer wiegen, dass sein Zutreffen wahrscheinlich sei. Eine strafrechtliche Bewertung sei indes für die Beurteilung der Kündigung nicht von Bedeutung. Im konkreten Fall konnte das Land diesen Beweis wohl nicht führen.

In allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung sollten betroffene Arbeitnehmer einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Im Arbeitsrecht muss mit kurzen Fristen gerechnet werden. Bei Kündigung sollte man sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Die Klagefrist lässt dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Wer vertragliche Ansprüche durchsetzen will, muss an die Ausschlussfrist in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag denken. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, dass Rechte nicht verfallen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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