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Mehrverbrauch – und die möglichen Folgen.

Ab wann ist ein Mehrverbrauch ein rechtlich anerkannter Mangel?

Mehrverbrauch - und die möglichen Folgen.

Neuwagen

Laut den Angaben des Auto Club Europa (ACE) hatte ein Besitzer eines Mittelklassenwagens wegen zu hoher Kraftstoffverbrauchswerte gegen den Hersteller erfolgreich geklagt.

Der Benzinverbrauch (kombiniert innerorts / außerorts) des Neuwagen lag laut dem Sachverstänigengutachten des TÜV-Nord tatsächlich bei 8,5 Liter / 100 Kilometer anstelle wie vom Hersteller behauptet, bei 7,7 Liter / 100 Kilometer. Dies entspricht im vorliegendem Fall einem Mehrverbrauch von 10,3 Prozent. Der ACE begrüßte das im Rahmen seines Rechtschutz erstrittene Urteil. Gleichzeitig machte der Club aber auch darauf aufmerksam, dass gerichtliche Streitigkeiten über Kraftstoffverbrauchswerte sehr aufwendig seien, und auch angesichts des Kostenaufwandes für Sachverständigengutachten ein nicht geringes Kostenrisiko birgt.
Wer sich mit deutlich überhöhte Verbrauchswerte nicht einfach abfinden möchte, hat einen langen und teuren Weg vor sich. Die Hersteller lassen meist nicht mit sich reden und schieben die beanstandeten hohen Verbrauchswerte dem individuellen Fahrverhalten des Käufers zu. Desweiteren argumentieren die Hersteller, dass man die unter genau festgelegten Laborbedingungen ermittelten Werte nicht mit dem vergleichen könne, was der Neuwagen im Alltagsverkehr tatsächlich verbraucht.
Die zuständigen Gerichte kennen natürlich die Argumente der Hersteller und lassen den tatsächlichen Verbrauch der Neufahrzeuge regelmäßig durch entsprechend versierte Sachverständige ermitteln.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seiner Urteilsbegründung zwei Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen formuliert hat:

Erstens:
Es ist von einem erwachsenen Käufer zu erwarten, dass dieser sich darüber im Klaren ist, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise des Nutzers abhängen und deshalb nicht mit den Angaben im Prospekt gleichgesetzt werden dürfen, die durch ein standardisiertes Messverfahren entstehen.

Zweitens:
Weichen aber die vom neutralen Sachverständigen ermittelten Verbrauchswerte gegenüber dem im Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswert um mehr als zehn Prozent nach oben ab, ist die sogenannte Erheblichkeitsschwelle überschritten, und somit ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Da in dem entschiedenen Fall der Mehrverbrauch gegenüber den Angaben im Prospekt 10,35 Prozent betrug, bekam der Kläger in zweiter Instanz recht.

Weitere Informationen zu den Themen Neuwagen, Auto kaufen und Neufahrzeuge erhält man auf der Website www.carworld-24.de

Das Unternehmen Carworld 24 GmbH mit Firmensitz in Roßdorf arbeitet deutschlandweit mit führenden Autohäusern und Großhandelsgesellschaften zusammen. Wir bemühen uns um den besten machbaren Preis, wenn Sie einen Neuwagen kaufen – und das ohne lästiges Verhandeln. Hier kann jeder Interessent sich sein neues Auto selbst zusammenstellen, mit allen Extras und Sonderausstattungen. Mehr als 1500 zufriedenen Kunden erhalten so jedes Jahr einen Neuwagen.

Durch die große Anzahl an verkauften Neuwagen, können wir Ihnen einen großzügigen Rabatt gewähren, egal ob Sie als Privat- oder Geschäftskunde einen Neuwagen kaufen. Auch für Verbände, Länder und Kommunen vermitteln wir Neufahrzeuge zu günstigen Konditionen. Mit dieser Strategie arbeiten wir erfolgreich seit vierzehn Jahren.

Die Carworld 24 GmbH vermarktet Autos der Marken: Audi, Alfa Romeo, BMW, Citroen, Ford; Hyundai, Honda, Jaguar, KIA, Land Rover, Mazda, Mini, Mitsubishi, Mercedes, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Seat, Skoda, Smart, Suzuki, Toyota, Volvo, Volkswagen.

Die Carworld 24 GmbH arbeitet nur mit deutschen Partnern und Lieferanten zusammen. Das Unternehmen vermittelt somit keine Re-Import- oder EU-Fahrzeuge, die einen schlechten Wiederverkaufswert haben.

Für alle Fahrzeuge erhält der Kunde die gesetzliche Gewährleistung, sowie die Werks- und Mobilitätsgarantie zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller. Die Garantie kann damit europaweit bei jedem Vertragshändler in Anspruch genommen werden. Hierzu erhält der Kunde den originalen Kaufvertrag vom entsprechenden Händler.

Für weitere Fragen stehen den Interessenten die ausgebildeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Carworld 24 GmbH jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt
Carworld 24 GmbH
Thorsten Schambach
Bruchwiesenstraße 49-52
64380 Roßdorf
06071 9225800
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http://www.carworld-24.de

Pressekontakt:
IT Haus Düsseldorf Ltd.
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http://deine-seo.de

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