Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 1, 2026

TrockenBARF vergleichen: 10 Kriterien für gutes Hundefutter

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Der Nextpower Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026: SBTi bestätigt Klimaziele, Scope-3-Emissionsintensität um 12 % gesenkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 1, 2026

Internationaler Tag der älteren Generation

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Outplacement-Kosten im Umbruch: Preise neu bewerten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 1, 2026

SOLIT ernennt Konstantin Kavvadias zum Chief Financial Officer

Allgemein
Oktober 1, 2026

Copywriting-ki.de startet: „Eine KI, die tickt wie ein Werbetexter“

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Warum suchst du dir immer wieder den falschen Partner aus?

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

European Cyber Security Month: Sicheres Videomanagement und Cloudnutzung für die öffentliche Verwaltung

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Engagierte für den Klimaschutz: Europäischer Klimapakt sucht neue Botschafterinnen und Botschafter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 1, 2026

Vier Perspektiven. Vier Gespräche.

Medien, Kommunikation
Oktober 1, 2026

Der gefährlichste Satz im Business: Ich kenne schon genug Leute

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 1, 2026

Wechsel an der Spitze: August Ilg wird neuer Vorstandsvorsitzender der ANDHERI HILFE

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

AGON PRO präsentiert E-Sport-Monitor AGP257FT mit oxidbasiertem Fast-IPS-Panel und 1.000 Hz (nativ)

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 1, 2026

Jetzt mitmachen und bewerben: Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2027 des Deutschen Kinderhilfswerkes

Unterhalt – Kindeswohl immer im Vordergrund

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 30.04.2013

Nach Angaben des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter leben in Deutschland rund 1,6 Millionen Alleinerziehende mit 2,2 Millionen minderjährigen Kindern. Davon sind 81 Prozent unterhaltsberechtigt. Allerdings gehe diese Geldzuwendung lediglich bei 50 Prozent regelmäßig und in voller Höhe ein. Kein Wunder also, dass Kinder von getrenntlebenden Elternteilen eher armutsgefährdet sind als diejenigen, die in intakten Familien leben. Daher setzt der Staat alles daran, Rechte von Kindern zu stärken. ARAG Experten helfen, einen Überblick über das komplexe Thema Unterhalt zu gewinnen.

Wer ist unterhaltspflichtig?
Elternteile sind ihren Kindern gegenüber immer in der Unterhaltspflicht. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen Natural- und Barunterhalt. Derjenige, der das Kind (bzw. die Kinder) betreut und versorgt, leistet Naturalunterhalt und ist somit nicht mehr zum Barunterhalt verpflichtet. Der getrennt lebende Elternteil dagegen muss löhnen, auch wenn sein Ex-Partner gegebenenfalls über das höhere Einkommen verfügt, wissen die ARAG Experten.

Wie hoch sind Unterhaltszahlungen?
Unterhaltszahlungen richten sich zum einen nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder sowie zum anderen nach dem Verdienst des Barunterhaltpflichtigen. Geregelt sind die Sätze sowie die Selbstbehalte in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. So auch zu Beginn des Jahres 2013, wissen die ARAG Experten. In Anlehnung an die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze und somit der Grenze des Existenzminimums ist auch der Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Eltern erhöht worden. Für Erwerbstätige liegt dieser nun bei mindestens 1000 Euro (vorher 950 Euro) und für Nicht-Erwerbstätige bei 800 Euro (vorher 770 Euro). Generell erhöhen sich die Unterhaltsansprüche der Kinder mit ansteigendem Alter. So muss beispielsweise ein Arbeitnehmer, der bis zu 1500 Euro netto monatlich verdient, einem Kind von bis zu fünf Jahren 317 Euro zukommen lassen, einem 12-17-Jährigen dagegen 426 Euro. Diese Zahlen entsprechen dem Mindestunterhalt.

Wie lang haben Kinder Anrecht auf Unterhalt?
Kinder haben solange Recht auf Unterhalt wie sie selbst nicht in der Lage sind diesen zu bestreiten. Allerdings entfällt mit dem 18. Geburtstag die strikte Trennung von Bar- und Naturalunterhalt. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig. Für Volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder Elternteils wohnen, sieht die Düsseldorfer Tabelle eigene Beträge vor. Trifft dies nicht zu, steigt der Selbstbehalt. Bei Studierenden steigt der Gesamtunterhaltsbedarf auf 670 Euro. Darin sind allerdings auch Wohnkosten und Semesterbeiträge enthalten. Befinden sich Kinder in einer vergüteten Ausbildung, kann deren Salär angerechnet werden. Allerdings nicht vollständig, wissen die ARAG Experten, da in der Ausbildung ein gewisser Mehrbedarf (von 90 Euro) besteht.

Kindeswohl im Vordergrund
Die angegebenen Beträge sind von dem entsprechenden Elternteil verpflichtend zu leisten, um das Wohl seines Kindes garantieren zu können. Daher ist es Geringverdienern zuzumuten, noch einen zusätzlichen Job anzunehmen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Auch Wiederverheiratete können sich mit Berufung auf die Unterhaltspflicht des neuen Ehegatten gegenüber nicht mehr aus der Affäre ziehen, wissen die ARAG Experten. Kinder stehen auf Rang eins der Unterhaltspflicht! Selbst Leistungen für zusätzliche Altersversorgung können bei der Unterhaltsberechnung von dem gesteigert Unterhaltspflichtigen nicht einkommensmindernd in Abzug gebracht werden. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 158/10).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 35 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert