Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Debi Select: Gegebenenfalls Hoffnung für Anleger

Debi Select: Gegebenenfalls Hoffnung für Anleger

Debi Select: Gegebenenfalls Hoffnung für Anleger

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Debi-Select.html Der Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz könnte gegebenenfalls für Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR bestehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben.

Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die Sicherheit damit garantiert werde, dass der Verkauf der Anteile jederzeit möglich sei und dass die Anlage sich besonders gut als Altersvorsorge eigne. Allein auf der Grundlage dieser Beratungsfehler, die weder anleger- noch objektgerecht erfolgt seien, könnten sich bereits Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen ergeben.

Anlageberater seien dazu verpflichtet, die Anleger in vollem Umfang über die bestehenden Risiken der betreffenden Anlage zu unterrichten. Dies gehe schon aus der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Die möglicherweise vorliegende fehlerhafte Anlageberatung bietet demnach bereits dann Angriffspunkte für Schadensersatzansprüche und eine Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen, wenn der Anlageberater dieser Pflicht, über sämtliche Risiken der betreffenden Anlage aufzuklären, nicht nachgekommen sei.

Im Falle einer Rückabwicklung der Beteiligungen soll der betroffene Anleger so gestellt werden, als hätte dieser die rückabzuwickelnde Anlage gar nicht erst gezeichnet. Den Anlageberater soll bei einer Pflichtverletzung seinerseits unter Umständen sogar die Pflicht treffen, den betroffenen Anleger von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft zu befreien. Zudem könnten beim Anleger angefallene Gerichts- und Anwaltskosten von dem Anlageberater zu ersetzen sein.

Betroffene Anleger sollten den Verlust des eingesetzten Kapitals nicht tatenlos hinnehmen und ihre Beteiligungen von einem im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser prüft den Sachverhalt umfassend und einzelfallbezogen und kann geschädigten Anlegern dabei helfen, eventuell bestehende Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Um das Risiko der Verjährung zu vermeiden, sollten betroffene Anleger unverzüglich Rechtsrat bei einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt einholen.

http://www.grprainer.com/Debi-Select.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert