Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Online-PR im Sommer: Tipps für mehr Aufmerksamkeit in der nachrichtenarmen Zeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Lesesommer: Wissen zum halben Preis

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

PROFI AG und Kommunale IT-Union treiben Digitalisierung der Kommunen voran

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

BTN Solutions mit neuer Website und neuem Markenauftritt

1,2,3 – schuldenfrei. Schuldenerlass nach 3 Jahren ab dem 01.07.2014 möglich.

Der Bundestag hat am 17.05.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Zukünftig können verschuldete Verbraucher nach nur drei Jahren durch ein Insolvenzverfahren einen gerichtlichen Schuldenerlass erhalten.

Seit dem Jahr 1999 besteht für veschuldete Verbraucher die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Jeder soll so die Möglichkeit erhalten einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens können dem Schuldner bisher durch das Insolvenzgericht die Schulden nach Ablauf von insgesamt 6 Jahren erlassen werden. Während der 6-jährigen Dauer des Insolvenzverfahrens wird das pfändbare Vermögen und das pfändbare Einkommen des Schuldners von einem Treuhänder verwertet und eingezogen. Hierbei spricht man vom sogenannten Restschuldbefreiungsverfahren. In dieser Zeit muss sich der Schuldner bemühen seine Arbeitskraft bestmöglich einzusetzen. Nur dann erhält er nach 6 Jahren den Schuldenerlass.

Auf Initiative der FDP wurde ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens eingeleitet. Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor bereits nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn die Kosten für die Durchführung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner durch den Einsatz seines Vermögens und durch die pfändbaren Einkommensbestandteile gedeckt sind und zusätzlich 25% der Forderungen der Gläubiger bedient werden können. Hierdurch sollten dem Schuldner Anreize gesetzt werden, möglichst viel zu bezahlen, um das Verfahren abzukürzen.

Nach dem nun verabschiedeten Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens wurde die ursprünglich geplante Befriedigungsquote von 25% auf 35% erhöht.

Sind die Verfahrenskosten gedeckt, wird aber die Befriedigungsquote von 35% nicht nach 3 Jahren erreicht, kann ein Schuldner zukünftig bereits nach 5 Jahren die Schulden durch das Gericht erlassen bekommen. Voraussetzung hierfür ist dann keine feste Befriedigungsquote. Lediglich die Verfahrenskosten müssen nach 5 Jahren gedeckt sein. Die Verfahrenskosten belaufen sich je nach Anzahl der Gläubiger auf ca. 2000,00 EUR bis 3.000,00 EUR.

Sind die Verfahrenskosten nach 5 Jahren nicht gedeckt endet das Verfahren wie bisher nach 6 Jahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung.

Die Neuregelungen werden zum 01.07.2014 in Kraft treten.

Rechtsanwalt Max Postulka

Kontakt:
Rechtsanwalt Max Postulka
Max Postulka
Martin-Luther-Platz 15
50677 Köln
0221/9321033
postulka@rechtsanwalt-postulka.de
http://www.p-konto.de

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert