Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Selbstanzeige von Hochschulprofessoren wegen nicht versteuerter Promotionsvermittlungsgebühren

Selbstanzeige von Hochschulprofessoren wegen nicht versteuerter Promotionsvermittlungsgebühren

Selbstanzeige von Hochschulprofessoren wegen nicht versteuerter Promotionsvermittlungsgebühren

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Berichten zufolge haben eine Reihe von Hochschulprofessoren Selbstanzeige erstattet, da sie erhaltene Promotionsvermittlungsgebühren nicht versteuert haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma stammten, welche den Kontakt zwischen Professoren und Studenten vermittelte. Mehr war für den betreffenden Prüfer zunächst nicht ersichtlich, sodass er das zuständige Finanzamt dazu veranlasste, in dieser Firma ebenfalls eine Betriebsprüfung durchzuführen.

Im Rahmen der Betriebsprüfung der Firma stellte sich dann anscheinend heraus, dass die Firma die Vermittlungsgebühren dafür bekam, dass sie zwischen promotionswilligen Studenten und Hochschulprofessoren Kontakte vermittelte. Die Professoren, welche die Doktorarbeit dann gegen eine Zahlung übernahmen, erhielten bei erfolgreicher Promotion eine weitere Zahlung. Diese Zahlungen wurden von der Firma dann als Betriebsausgaben geltend gemacht, was jedoch nicht möglich ist, da sie nach dem Einkommensteuergesetz nicht abzugsfähig waren. Hinzu kommt, dass Hochschulprofessoren keine Gebühren für die Annahme einer Doktorarbeit entgegen nehmen dürfen, denn dies gehört zu ihren Pflichten als Hochschulprofessor.

Im Rahmen dieser beiden Betriebsprüfungen kam es letztlich wohl zu Steuernachzahlungen von rund 1 Mio. Euro. Es wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Firmeninhaber der betreffenden Firma eingeleitet. Danach kam es dann anscheinend vermehrt zu Selbstanzeigen der Hochschullehrer, denn oft hatten diese die erhaltenen Gebühren nicht versteuert. Viele der Hochschullehrer hatten sich sogar einer dritten Person bedient, um nicht in einer direkten Verbindung zu der Firma zu stehen. Es entsteht der Anschein, dass den Hochschulprofessoren durchaus bewusst war, dass sie sich durch ihre Handlung strafbar machen. Zumindest der Inhaber der Vermittlungsfirma wurde bereits vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, weswegen dringend vor überstürztem Handeln abzuraten ist. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. In jedem Falle sollte ein erfahrener Rechtsanwalt konsultiert werden.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 12 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert