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Die Nebenkostenabrechnung droht!

Unerwartete Nachforderungen durch steigende Energiepreise für Heizung und Haushaltsstrom verschärfen Schuldensituation bei vielen Haushalten – Beratungsspezialisten garantieren kurzfristig, lösungsorientiert und überregional Hilfe – komplett integrierbar in Mieterbetreuung und Unternehmenskommunikation

Viele Mieter erleben in diesen Tagen eine böse Überraschung, wenn sie Post vom Vermieter öffnen. Die jährlichen Betriebskostenabrechnungen sind fällig. Nicht zuletzt wegen der gestiegenen Energiekosten kommt es in vielen Fällen zu hohen Nachforderungen. Zudem erhöht sich die zukünftige monatliche Abschlagszahlung durch die Anpassung an die aktuellen Nebenkostenauslagen. Diese zusätzliche finanzielle Belastung ist für viele Haushalte schwer zu stemmen.

Häufig erleben Vermieter deshalb, dass die fälligen Nachzahlungen von ihren Mietern nicht beglichen werden. Nicht selten kommt es dann zu einem aufwändigen Mahnverfahren mit dem Risiko für den Vermieter, bei Zahlungsunfähigkeit seines Mieters auf den Kosten hängen zu bleiben. Auf der anderen Seite riskieren Mieter, wenn sie die angehobenen Betriebskostenvorauszahlungen nicht bezahlen können, dass es zur Kündigung ihrer Wohnung mit anschließendem Räumungsverfahren kommt. Diese Eskalation ist nicht nur für den Mieter unangenehm und existenzbedrohend, sondern auch für den Vermieter sehr unerfreulich und kostspielig.

Alternative Lösungswege

Es kann aber auch anders gehen. Wenn die Nachforderung aus den Nebenkosten nicht gezahlt wird, sollte der Vermieter das Gespräch mit seinem Mieter suchen. Eine Lösung ist eventuell die Absprache von Ratenzahlungen. Falls der Mieter auf Grund seines geringen Einkommens dazu nicht in der Lage ist, besteht in Einzelfällen die Chance, ein Darlehen vom Jobcenter beziehungsweise der Grundsicherungsbehörde zu bekommen.

Jobcenter übernehmen Kosten für Leistungsempfänger

Der Vermieter kann in den Fällen, bei denen die Miete direkt vom Jobcenter gezahlt wird, diese über die ausstehende Forderung aus der Betriebskostenabrechnung informieren. „In Einzelfällen übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten. Grundsätzlich werden für Leistungsempfänger die Kosten für Heizung und Warmwasser übernommen. Andere Positionen aus der Betriebskostenabrechnung können gegebenenfalls darlehensweise übernommen werden“, so Michael Eham, Leiter des bundesweit tätigen, gemeinnützigen Mietschuldenservice .

Neutrale und gemeinnützige Vermittlung wie Mietschuldenservice nutzen

Häufig kommt zwischen säumigem Mieter und Vermieter kein offenes Gespräch zustande, weil der Mieter aus Angst vor Verlust der Wohnung ausweicht oder Versprechungen macht, die er nicht einhalten kann. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, eine neutrale Einrichtung wie den Mietschuldenservice einzuschalten. Mit der gemeinnützigen Dienstleistung „Mietschuldenberatung“ genießt ein Vermieter, z. B. ein Immobilienunternehmeneine andere Reputation, die Mieter legen ihre finanziellen Verhältnisse eher und zutreffender offen. Der Mietschuldenservice kann dank seiner Unabhängigkeit eher eine für beide Seiten tragbare und konstruktive Regelung für die offenen Forderungen aus den Betriebskostenabrechnungen finden und diese gemeinsam mit Mieter und Vermieter umsetzen – eine Win-Win-Situation für beide Parteien.

Proaktives Kümmern statt teurer Räumungsklage

Der Mietschuldenservice unterstützt das betriebliche Forderungsmanagement des Vermieters nach dem Prinzip der unabhängigen und lösungsorientierten Beratung. Zentrales Element des Mietschuldenservice ist eine kostenlose telefonische Beratung, die auf Nachfrage bzw. proaktiv bei Zahlungsrückständen erfolgen kann. Dieser Service lässt sich in die betriebliche Mieterbetreuung und die üblichen Geschäftsprozesse sowie die Unternehmenskommunikation integrieren. Gemeinsam mit allen Beteiligten schafft der Mietschuldenservice Lösungen, um die laufende Mietzahlung zu sichern und Mietrückstände zu reduzieren. Dadurch können Leerstand, Fluktuation und unnötige Zwangsvollstreckungskosten vermieden werden.

Das Angebot wurde von der Schuldenhilfe Köln e.V. entwickelt und basiert auf ihrer über 25jähriger Erfahrung in der Schuldnerberatung.

Für Immobilienunternehmen entsteht so eine Lösung, die überregional, effektiv und effizient die Wirtschaftlichkeit steigern hilft – mit sehr positiven sozialen Auswirkungen.

Mietschuldenservice/Schuldnerhilfe Köln e.V.
Der Mietschuldenservice ist eine Dienstleistung der Schuldnerhilfe Köln e.V., korporatives Mitglied des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Köln. Als gemeinnütziger Verein verfolgt die Schuldnerhilfe Köln e.V. keine kommerziellen Interessen, sondern ausschließlich soziale Ziele. Das Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Köln hat, existiert bereits seit über 25 Jahren. Für Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter bietet der Mietschuldenservice bundesweit Unterstützung in der betrieblichen Mieterbetreuung. Gemeinsam werden Lösungen geschaffen, um Mietrückstände zu reduzieren sowie Leerstand und Fluktuation zu vermeiden. Der Mietschuldenservice stellt sowohl Wohnungsunternehmen als auch Mietern sein gebündeltes, jahrelang in der Praxis erprobtes Fachwissen für einen gemeinsamen Nutzen zur Verfügung.

Kontakt
Mietschuldenservice / Schuldnerhilfe Köln e.V.
Michael Eham
Gotenring 1
50679 Köln
0221 3461420
m.eham@schuldnerhilfe-koeln.de
http://www.mietschuldenservice.de

Pressekontakt:
Alpha & Omega PR
Dr. Oliver Schillings
Buchenallee 20
51427 Bergisch Gladbach
02204 98799-30
o.schillings@aopr.de
http://www.aopr.de

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