Neuigkeiten Timeline

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Prepreg-Spezialist CIC erfolgreich nach EN 9100 zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Das Potenzial der eigenen Top-Kunden für Wachstum besser nutzen

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 21, 2026

Warum viele Webseiten unnötig Besucher verlieren: DM Solutions untersucht die häufigsten Performance-Bremsen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Neuer Zertifikatskurs: KI-Strategie-Berater:in

Gewerberaummietrecht – Vornahme von Schönheitsreparaturen

Auch im Gewerberaummietrecht führen starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen leisten muss. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8.10.2008, Az.: XII ZR 84/06) hat klargestellt, dass auch im Gewerberaummietverhältnis starre Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da diese Verpflichtung in den Mietverträgen regelmäßig formularvertraglich auf den Mieter übertragen wird, gilt hier dasselbe wie im Wohnraummietrecht.

Tipp Mieter: Vor der Durchführung von Schönheitsreparaturen sollten Sie prüfen, ob die Verpflichtung überhaupt besteht. Haben Sie die Schönheitsreparaturen erst durchgeführt, müssen Sie diese fachgerecht durchführen. Wenn Sie Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht erledigen und der Vermieter Sie dann auf Verbesserungen in Anspruch nimmt, können Sie sich nicht mehr darauf berufen, dass Sie ursprünglich gar nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.

Fachanwaltstipp Mieter: Ärger mit dem Vermieter im laufenden Mietverhältnis? Prüfen Sie doch mal, ob der Vermieter nicht renovieren muss. Ein Hinweis auf eine derartige Verpflichtung könnte die Einigungsbereitschaft des Vermieters fördern.

Fachanwaltstipp Vermieter: Die einfache Klausel: „Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.“ ohne irgendwelche Zusätze zur Häufigkeit, Art und Weise, Fälligkeit o.ä. überträgt die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter. Alle Zusätze sind in Anbetracht der derzeit noch nicht vollständig klaren Rechtslage riskant.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 40004999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 24 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert