Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Prepreg-Spezialist CIC erfolgreich nach EN 9100 zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Das Potenzial der eigenen Top-Kunden für Wachstum besser nutzen

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 21, 2026

Warum viele Webseiten unnötig Besucher verlieren: DM Solutions untersucht die häufigsten Performance-Bremsen

Ferienbeginn einhalten: Frühstart verstößt gegen Schulpflicht

R+V-Infocenter: Verstöße durch vorzeitigen Urlaubsbeginn können bis zu 2.500 Euro Bußgeld kosten – Schulleitung vorab um eine Freistellung bitten

Wiesbaden, 3. Juli 2013. Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern: Für viele Familien ist die Versuchung groß, etwas früher in den Urlaub zu starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. „Wer gegen die Schulpflicht verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Rechtsexperte Michael Rempel vom Infocenter der R+V Versicherung. „Im Wiederholungsfall können Eltern schlimmstenfalls sogar Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden.“ Tipp des R+V-Infocenters: Muss die Familie die Ferien aus wichtigen Gründen verlängern, sollten Eltern vorab mit der Schulleitung darüber sprechen.

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte ihr Kind von der Schule freistellen lassen – wenn es gute Gründe für eine Urlaubsverlängerung gibt. „Wird die Oma 80 oder heiratet die Tante, kann der Schulleiter Sonderurlaub genehmigen“, sagt Rempel, „eine Selbstverständlichkeit ist dies jedoch keineswegs.“ Günstigere Reisepreise oder vorab gebuchte Flüge reichen als Begründung jedenfalls nicht aus. Wer sein Kind dann einfach krankmeldet und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.

Höhe des Bußgelds hängt vom Bundesland ab
In Hessen ahnden die Schulämter einen Verstoß üblicherweise mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kostet die unerlaubte Ferienverlängerung schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld, Berlin kassiert sogar bis zu 2.500 Euro von den Eltern. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, kommt immer auf den Einzelfall an.

Wiederholungstätern drohen schlimmere Strafen
Wer zum ersten Mal gegen die Schulpflicht verstößt, muss zumindest mit einer Verwarnung rechnen. Eine Wiederholung kann dann aber teuer werden. In einigen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder dem Saarland begehen Eltern damit unter Umständen sogar eine Straftat, die mit Geldbußen oder Freiheitsstrafe belegt werden kann.

Tipps des R+V-Infocenters:
– Urlaub lange im Voraus planen, damit eine Verlängerung der Ferienzeit gar nicht in Erwägung gezogen werden muss.
– Wird der Sonderurlaub von der Schulleitung nicht genehmigt, sollten Eltern die Entscheidung akzeptieren oder im Notfall dagegen Einspruch erheben. Auf keinen Fall sollten Erziehungsberechtigte das Kind stattdessen krankschreiben. So ein Täuschungsversuch kann viel Geld kosten und Vertrauen zerstören.
– Kinder nicht zum Lügen anstiften: Braungebrannt die Erkältung vorspielen – gerade für kleine Kinder ist das unzumutbar. Zudem sinkt die Hemmschwelle zum Schwänzen, wenn Kinder lernen, dass Ferien wichtiger sind als der Schulbesuch.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Kontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert