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Vom „Steuern sparen“, dem „Klo“ und dem berühmten „Griff in dasselbe“


Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Vom

unbenannt

Jena, 4. Juli 2013. Das „Arbeitszimmer in der Privatwohnung“ ist regelmäßiges Thema bei Finanzbehörden und Finanzgerichten. Der Versuch Renovierungskosten für ein Gäste-WC steuermindernd geltend zu machen, ist da eher selten, und – wie der Pressesprecher der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ), Uwe Hoffmann, meint – zumindest in diesem Fall eher der berühmte Griff ins Klo.

Wer ein Gäste-WC eines Betriebsprüfers in dessen Privatwohnung benutzt, tue dies, ohne berufliche Veranlassung. Deshalb seinen Kosten für die Renovierung der Toilette auch nicht steuerlich absetzbar, so der 9. Senat des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil (Az.: 9 K 2096/12).

Ein Fachprüfer für geschlossene Immobilienfonds, dem ein fester Arbeitsplatz im Finanzamt zur Verfügung stand, renovierte im Streitjahr 2008 seine Privatwohnung und richtete sich ein Arbeitszimmer ein. Mit der Klage wollte der Mann die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer, aber auch für sein Gäste-WC, als Werbungskosten geltend machen. Die berufliche Nutzung seiner Toilette wies er durch ein von ihm geführtes Toilettentagebuch nach. Von der Verrichtung der durchschnittlich zehn Bedürfnisse, seien acht bis neun beruflich bedingt. Der Fachprüfer errechnete daraus die mathematisch richtige berufsbedingte Nutzungsquote von 73,58 Prozent.

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Weder die Aufwendungen für das Arbeitszimmer noch die für die Toilette seien Werbungskosten. Da die prägende Tätigkeit des Betriebsprüfers im Außendienst stattfindet, sei das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Erst recht gelte dies für das private Gäste-WC, das keinen betriebsstättenähnlichen Raum darstelle. Das Gericht sah die Nutzung der Toilette in keinem besonderen beruflichen Zusammenhang. Für den Kläger war der Versuch der Steuerminderung mittels Gäste-WC eher der Griff ins Klo.

Das Urteil ist rechtskräftig.

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.

PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 13 spezialisierten Juristinnen und Juristen und rund 70 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kontakt
PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08
pwb@pwb-law.com
http://www.pwb-law.com

Pressekontakt:
Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 7892609
info@jeske-pr.de
http://www.jeske-pr.de

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