Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 21, 2026

Philips Monitore präsentiert zwei Curved-Allrounder mit QHD für den Alltag

Auto, Verkehr
Oktober 21, 2026

Erstes Konzeptfahrzeug am 22. Oktober

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 21, 2026

Kurz vor dem Start von Promi Big Brother hat sich Jochen Bendel in Hamburg behandeln lassen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

KI kann Aufgaben übernehmen – aber wer trifft die Entscheidungen?

Maschinenbau
Oktober 21, 2026

Luftkanäle zuverlässig abdichten – Klebtechnik für energieeffiziente Lüftungsanlagen

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 21, 2026

ARAG Recht schnell…

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

audius erhält höchsten technischen Partnerstatus von Apple

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

Reply präsentiert Reply Immersive Experience: KI und immersive Technologien schaffen multisensorische Markenerlebnisse

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 21, 2026

Gruselspaß für die ganze Familie: Großes Halloween-Wochenende in den Schönhauser Allee Arcaden

Maschinenbau
Oktober 21, 2026

FUJI verschiebt Grenzen der SMT-Bestückung für KI-Server und Rechenzentren

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 21, 2026

Frauengesundheit: Warum Eisen und Zink so wichtig sind

Handel, Dienstleistungen
Oktober 21, 2026

B2B-Neukunden gewinnen: Das Gespräch entscheidet

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 21, 2026

Zukunft der Kreislaufwirtschaft

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

Raiffeisen Informatik reduziert Mainframe-Cyber-Recovery mit Hitachi Vantara von geschätzten sieben Tagen auf zwei Stunden

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Unterhalt.html Lebt ein volljähriges Kind kostenfrei im Haus seiner Großmutter, so reduziert sich sein Unterhaltsbedarf dadurch nicht, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG führt in seinem Beschluss vom 29.05.2013 aus, dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringere, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe (Az.: 2 WF 98/13). Der volljährige Antragsteller, welcher 1994 geboren wurde, verlangt wohl von seinem Vater Unterhalt ab Erreichen der Volljährigkeit. Der Antragsteller besucht offenbar die Höhere Handelsschule und bezieht bislang keine BAföG-Leistungen. Er lebe kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehemannes, welcher den Antragssteller auch finanziell unterstütze, zu dem er jedoch keine verwandtschaftliche Beziehung habe.

Das OLG hat dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zur gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruchs gegen den Vater wohl gewährt, welche ihm das Amtsgericht (AG) scheinbar versagt hatte. Begründet hatte das AG seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller keinen eigenen Haushalt führe und dementsprechend seine Situation mit der eines volljährigen Kindes, welches noch im Haushalt seiner Eltern lebe, vergleichbar sei und die durch das Zusammenleben mit der Großmutter und ihrem Ehemann ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen seien.

Diese Auffassung teilte das OLG offenbar nicht. Es ging davon aus, dass der Antragsteller einen bestimmten monatlichen Bedarf habe, da seine Lebenssituation eben nicht der eines Kindes im Haushalt der Eltern, sondern der eines Kindes mit eigenem Haushalt vergleichbar sei. Dass er kostenfrei, d.h. ohne etwas für Verpflegung oder Wohnen zahlen zu müssen, dort lebe, stehe dieser Auffassung auch nicht entgegen. Die Großmutter, welche nicht leistungsfähig ist, treffe auch keine Unterhaltspflicht in Bezug auf ihr Enkelkind, insbesondere nicht im selben Umfang wie die Eltern des Kindes.

Letztlich führte das OLG aus, die Aufnahme des Enkelkindes in ihren Haushalt, stelle eine freiwillige Leistung Dritter, nämlich der Großmutter und ihres Ehemannes, dar, welche somit keinen Einfluss auf den Bedarf des Antragsstellers habe, für welchen schlussendlich der Vater, welcher seinem Einkommen nach leistungsfähig ist, aufzukommen.

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt – im Familienrecht ist es von Vorteil, sich an einen erfahrenen, im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, der in emotionalen Situationen einen kühlen Kopf bewahrt und die Interessen entsprechend vertritt.

http://www.grprainer.com/Unterhalt.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert