Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Jagdrecht

Jäger verwechselt Pferd mit Wildschwein: Jagdschein weg

Geht ein Jäger leichtfertig mit Waffen oder Munition um, können die Behörden seinen Jagdschein einziehen. Dies betonte nach Mitteilung der D.A.S. das Verwaltungsgericht Koblenz. Geklagt hatte ein Jäger, dem Jagd- und Waffenschein entzogen worden waren. Der Mann hatte ein auf einer abgezäunten Wiese grasendes Pferd erschossen, weil er es für ein Wildschwein hielt.
VG Koblenz, Az. 6 L 828/12.KO

Hintergrundinformation:
Wer in Deutschland Tiere jagen will, benötigt dafür einen Jagdschein. Diesen erhält er von der zuständigen Behörde seines Wohnortes. Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein für höchstens drei Jahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt. Bei der ersten Erteilung sind Jäger- und Schießprüfungen fällig. Versagt wird der Schein, wenn der Betreffende nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt – besonders im Umgang mit Waffen und Munition. Zeigt sich nach der Erteilung, dass der Träger mit seiner Bewaffnung nicht verantwortungsvoll umgeht, kann der Schein wieder entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt werden. Der Fall: Ein 33-jähriger Jäger, der erst seit kurzer Zeit einen Jagdschein besaß, hatte bei Nacht auf einer Wiese ein sich bewegendes Objekt gesehen. Er hielt dieses für ein flüchtendes Wildschwein und schoss. Allerdings handelte es sich um ein Pferd. Die zuständige Behörde zog den Jagdschein des Hobbyjägers ein. Gleichzeitig entzog sie ihm auch den Waffenschein – der eine Voraussetzung für die Wiedererteilung eines Jagdscheins ist. Beides wurde sofort in Vollzug gesetzt. Der Jäger beantragte dagegen einstweiligen Rechtsschutz. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, hatte das Gericht kein Verständnis für den Jäger. Auf einer abgezäunten Koppel hätte er erhöhte Vorsicht walten lassen müssen. Es sei unklar, wie jemand in einer hellen Nacht bei Verwendung eines Gewehrs mit Zielfernrohr und aufgeschraubter Taschenlampe ein braun-weiß geschecktes Pferd mit einem Wildschwein verwechseln könne. Offenbar habe er geschossen, ohne sein Ziel genau zu erkennen. Dies sei eine besonders schwerwiegende Verletzung von Sorgfaltspflichten und stelle einen leichtfertigen Umgang mit Waffen und Munition dar. In Anbetracht der Sicherheitsrisiken bei Schusswaffen sei der sofortige Entzug von Jagd- und Waffenschein gerechtfertigt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 6 L 828/12.KO

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 22 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert