Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Handels-und-Gesellschaftsrecht.html Für die Kenntnis der Gründe einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers soll der Wissensstand des über die Kündigung entscheidenden Gremiums entscheidend sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH entschieden haben, dass es für die Kenntnis über die Kündigungsgründe auf das Wissen des Gremiums, das die Entscheidung über die fristlose Kündigung trifft, ankommen soll. Bei der GmbH ist dies grundsätzlich die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter. Den Gesellschaftern steht es davon abweichend allerdings auch frei die Kündigungsbefugnis auf andere Personen zu übertragen. Dies kann dann beispielsweise durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgen.

Die, die Zweiwochenfrist in Gang setzende Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe, soll dann vorliegen, wenn das Gremium alles in Erfahrung gebracht habe, was für die Entscheidung einer möglichen Kündigung notwendig sei.

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall insbesondere vorgebracht, dass die Kündigung nicht wirksam sei, wie sie nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt sei. Dieser Auffassung ist der BGH nicht gefolgt. Das Gericht soll als Begründung angeführt haben, dass das Kennenmüssen oder die grobfahrlässige Unkenntnis den Fristbeginn nicht beeinflusse. Für diesen komme es allein auf die tatsächliche Kenntnis an.

Die Materie des Gesellschaftsrechts ist sehr komplex und selbst für langjährige Geschäftsführer und Gesellschafter oft schwierig zu durchdringen. Haftungsfragen der beteiligten Personen und die Kündigungsthematik stellen die Betroffenen oft vor Schwierigkeiten.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt kann den Sachverhalt aufklären und mögliche Ansprüche prüfen. Dringend zu beachten sind insbesondere mögliche kurze Fristen. Oft ist unverzügliches Handeln geboten, um Ansprüche durchsetzen zu können. Fundierte Kenntnisse sind dann unerlässlich um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Kündigungen sollten nicht einfach so hingenommen werden und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Handels-und-Gesellschaftsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert