Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Online-PR im Sommer: Tipps für mehr Aufmerksamkeit in der nachrichtenarmen Zeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Lesesommer: Wissen zum halben Preis

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

PROFI AG und Kommunale IT-Union treiben Digitalisierung der Kommunen voran

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

BTN Solutions mit neuer Website und neuem Markenauftritt

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht

Behinderter Mitreisender ist kein Reisemangel!

Muss sich der Reiseleiter verstärkt um einen behinderten Mitreisenden kümmern, führt dies nicht zu Schadenersatzansprüchen der übrigen Mitreisenden wegen eines Reisemangels. Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Amtsgericht München. Dem Gericht zufolge handle es sich hier um das allgemeine Risiko einer Gruppenreise.
AG München, Az. 223 C 17592/11

Hintergrundinformation:
Reisemängel sorgen immer wieder für Klagen gegen Reiseveranstalter. Oft ist die Frage, wann eine Reise „mangelhaft“ ist, schwer zu beantworten. Wer klagt, muss sich immer fragen, ob das, was er einfordert, tatsächlich vertraglich geschuldet ist. Behinderte Mitreisende waren schon in mehreren Fällen Gegenstand von Klagen. Das Amtsgericht München hat nun ein Urteil zugunsten eines Reiseveranstalters – und der Behinderten – gefällt. Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Studienreise nach Südafrika unternommen. Es passierten diverse Pannen: Flugverspätung, Schimmelbefall in einem Hotel, eine wegen einer Buspanne verkürzte Stadtbesichtigung. Nach entsprechenden Beschwerden übersandte der Reiseveranstalter eine Entschädigung von 285 Euro sowie einen Reisegutschein im Wert von 200 Euro. Die Reisenden verlangten jedoch weitere 714 Euro Entschädigung, weil der Reiseleiter vor Ort sich allzu sehr um einen schwerstbehinderten, beinahe blinden Mitreisenden gekümmert habe. Die anderen Reisenden der Zehnergruppe seien deshalb vernachlässigt worden. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zugunsten des Reiseveranstalters. Zwar seien die Entschädigungsansprüche wegen Verspätung und Schimmelbefall berechtigt. Diese seien jedoch durch die Zahlung des Veranstalters abgegolten. Die Teilnahme eines Behinderten an der Gruppenreise stelle keine Abweichung der geschuldeten von der erhaltenen Leistung dar. Klartext: Das Reiseunternehmen schulde es dem Kunden nicht, für eine behindertenfreie Reisegruppe zu sorgen. Die Kläger sollten sich lieber darüber freuen, dass sie selbst nicht behindert seien und sich nicht darüber beschweren, dass auch Menschen mit einer Behinderung in Urlaub fahren wollten – und dann mehr Betreuung benötigten. Bei jeder Gruppenreise könne es passieren, dass ein Mensch mit Behinderung mitreise. Dies stelle keinen Reisemangel dar.
Amtsgericht München, Urteil vom 01.12.2011, Az. 223 C 17592/11

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert