Neuigkeiten Timeline

Auto, Verkehr
November 4, 2026

Somikon HD-Akku-Endoskop-Kamera EC-210.hd, LED-Licht, 5 m

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 4, 2026

Wenn Müdigkeit, Bauchfett und schlechter Schlaf mehr als Alterserscheinungen sind

Bildung, Karriere, Schulungen
November 4, 2026

Wer seine Berufung gefunden hat, gewinnt innere Ruhe und persönliche Freiheit

Handel, Dienstleistungen
November 3, 2026

Der Weg zu einer Firma in den USA

Umwelt, Energie
November 3, 2026

Reju erweitert sein Netzwerk in der Textilindustrie mit sechs Kooperationen

Tourismus, Reisen
November 3, 2026

Ein Dream-Team für besondere Erlebnisse

Immobilien
November 3, 2026

STERN startet Standortinitiative in Frankfurt-Praunheim

Politik, Recht, Gesellschaft
November 3, 2026

DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

Bildung, Karriere, Schulungen
November 3, 2026

Schluss mit Ausreden: Warum die Suche nach Lösungen wichtiger ist als das Jammern über Probleme

Bildung, Karriere, Schulungen
November 3, 2026

Ungeeignete Mitarbeitendenführung der Generation Z – Vermeidbare personalwirtschaftliche Kosten verhindern!

Mode, Trends, Lifestyle
November 3, 2026

Kompetenz braucht keine Uniform              

Tourismus, Reisen
November 3, 2026

„Körpergröße ist kein Upgrade“: Petition fordert faire Sitzplätze für große Menschen im Flugzeug

Medien, Kommunikation
November 3, 2026

Öffentliche Aktion zum Glauben startet in Düren

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Zahlen, Ziele, Fortschritte: DENIOS zieht Nachhaltigkeitsbilanz

Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot

Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot

Irreführende Blickfangwerbung mit Aktionsangebot

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html Die Werbung mit einem Aktionsangebot kann irreführend sein, wenn bestehende Einschränkungen des Angebots nicht deutlich sichtbar und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Werbung genannt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine Verbraucherbank warb auf der Startseite ihrer Homepage mit einem Aktionsangebot, welches attraktive Zinsen für Tagesgeld beinhaltete. Jedoch galt dieser hohe Zinssatz nur bis zu einem Anlagebetrag von 5.000 Euro. Bei einer Summe über diesem Betrag lag der Zinssatz weit darunter. Hierüber klärte die Bank aber nicht schon auf der Aktionsseite auf, sondern erst während des Vorgangs der Kontoeröffnung. Das Landgericht (LG) Mönchengladbach soll in seinem Urteil (Az.: 8 O 18/13) entschieden haben, dass diese Werbung der Bank irreführend und wettbewerbswidrig sei.

Die mit den angebotenen Zinssätzen verbundenen Bedingungen und Einschränkungen hätten bereits für den Verbraucher deutlich sichtbar neben der Blickfangwerbung erläutert werden müssen. Das Gericht führte weiter aus, dass durch dieses Vorgehen der Bank dem potenziellen Kunden wesentliche Informationen nicht genannt würden. Die Anlagesumme und die damit verbundenen Zinssätze seien für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers wichtig und dies werde ihm in unlauterer Weise vorenthalten. Erst auf der dritten Unterseite während der Kontoeröffnung werde auf die niedrigeren Zinssätze bei einem Anlagebetrag von über 5.000 Euro hingewiesen und auch dann sei nicht gewährleistet, dass der Verbraucher die Informationen erhalte.

Unter unlauterem Wettbewerb versteht man das Verhalten von Unternehmen, welches gegen die guten Sitten verstößt. Gegen solche Handlungen kann in vielen Fällen vorgegangen werden.

Verbraucher und Mittbewerber werden durch die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Außerdem wird hierdurch der rechtmäßige und unverfälschte Wettbewerb ermöglicht. Neben Unterlassungsansprüchen können sich aus einem Verstoß gegen das UWG auch Schadensersatzansprüche und Herausgabeansprüche des erlangten Gewinns ergeben.

Unternehmen sollten sicher gehen, dass sie keine Wettbewerbsverstöße begehen. Die Hilfe eines im Wettbewerbsrecht tätigen Anwalts sollte möglichst schon in Anspruch genommen werden bevor Werbemaßnahmen vorgenommen werden. Auch bei Verstößen durch Mittbewerber kann er helfen den Sachverhalt zu prüfen und Ansprüche durchzusetzen. Wichtig ist es im Falle eines Wettbewerbsverstoßes die Fristen zu beachten, denn oft ist zügiges Handeln geboten.

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 25 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert