Neuigkeiten Timeline

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Fachportale steigern SEO- und KI-Sichtbarkeit

Auto, Verkehr
Juli 17, 2026

Welche Schuhe am Steuer heikel werden

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Erst Hitze, dann Sturzflut: So schützen Sie Ihren Keller

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 17, 2026

Glanznagel: Der Maßstab für günstige & hochwertige Abendkleider im deutschsprachigen Raum

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Die EPBD-Frist ist abgelaufen, die Klimaschutz-Umsetzung hinkt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Jubilaeum – 50 Jahre LKT Luft- und Klimatechnik- Gute Luft für Mensch und Maschine

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

FREQUENTIS gibt vorläufige Zahlen für das 1. Halbjahr 2026 bekannt: Deutlich positives EBIT erwartet

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Hitzewelle meistern mit Hydrofast: Die Heatwave Survival Station für europäische Haushalte

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – Nature Serie

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Lunartec 2in1-LED-Tischleuchte und -Flaschenaufsatz, RGBW

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Elternunterhalt: Kinder dürfen angemessenen Wohnraum behalten

Das eigene Haus wird bei der Berechnung der Unterhaltspflicht nicht angetastet

Auch angemessene Altersvorsorge bleibt tabu

Elternunterhalt: Kinder dürfen angemessenen Wohnraum behalten

Fachanwältin Astrid Dahmen

Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig. Kinder sind dies grundsätzlich auch gegenüber ihren Eltern. Unrechtmäßig gezahltes Geld holt sich die Solidargemeinschaft folgerichtig von unterhaltspflichtigen Kindern zurück.
Die Verpflichtung zum Unterhalt hat jedoch klar definierte Grenzen. Der BGH stellte nun klar, dass eine selbst genutzte Immobilie des unterhaltspflichtigen Kindes bei der Berechnung der Höhe seiner Unterhaltspflicht keine Rolle spielen darf. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Immobilie in angemessener Größe.
Im vorliegenden Fall verlangte das Sozialamt Geld zurück, das es einer alten Dame gezahlt hatte, deren Rente und Pflegeversicherung nicht für die Unterbringungskosten in einem Seniorenheim genügt hatten. Das Sozialamt forderte dabei nicht nur die Berücksichtigung des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Kindes ein, das monatlich mit 1.121 Euro errechnet wurde. Auch die von ihm selbst bewohnte Eigentumswohnung, diverse Lebensversicherungen, das Sparguthaben sowie ein Haus in Italien, das dem unterhaltspflichtigen Kind zur Hälfte gehört, sollten mit berechnet werden.
Insgesamt ermittelte das zuständige Amtsgericht knapp 5.500 Euro, die der Unterhaltspflichtige hätte zurückzahlen sollen. Das Oberlandesgericht sah dagegen den Selbstbehalt von 1.500 Euro nicht überschritten und lehnte jegliche Zahlungsverpflichtung ab. Der BGH verwies nach eingehender Prüfung den Fall zurück ans Oberlandesgericht. Bereits das Nettoeinkommen sei nicht korrekt berechnet worden. Außerdem sei grundsätzlich neben dem Einkommen sehr wohl das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.
Das Gesetz schützt jedoch nicht nur die Rechte der Solidargemeinschaft. Eine selbst bewohnte angemessene Immobilie und die angemessene private Altersvorsorge bleiben bei der Berechnung des Elternunterhalts außen vor. 5 Prozent des Bruttoeinkommens dürfen dafür eingesetzt werden. Entsprechend geschützt bleibt das so gebildete eigene Altersvorsorgevermögen: Das Sozialamt darf es nicht antasten.
Ein praktischer Tipp für Betroffene: Machen Sie bei der Berechnung der Höhe Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Fahrtkosten geltend, die beim regelmäßigen Besuch Ihrer Eltern entstehen. Laut BGH-Urteil entsprechen diese Besuche einer unterhaltsrechtlich anzuerkennenden sittlichen Verpflichtung.
(Az.: XII ZB 269/12)

Informationen über die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen
Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen in Wittlich wurde 1993 als Kanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht gegründet. Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei setzen sich für einen gerechten Ausgleich in rechtlichen Streitfällen ein. Das betrifft auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Damit engagieren sich die Anwältinnen praxisnah für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im Alltag.

Astrid Dahmen
Fachanwältin für Familienrecht – Fachanwältin für Erbrecht
Zum Familienrecht gehören Vermögensauseinandersetzungen bei Trennungen und Scheidungen. Dabei ist Frau Dahmen für Ihre Mandanten/innen einfühlsam und fair, dennoch durchsetzungsstark in der Sache. Im Erbrecht hat die anwaltliche Tätigkeit von Frau Dahmen vor allem ein Ziel: Einen wertvollen Beitrag zu leisten, den Familienfrieden nachhaltig zu sichern. Dies gilt insbesondere für Testamentsgestaltungen und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften.
Kontakt zur Kanzlei:

Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen
Talweg 7
54516 Wittlich
Tel: (06571) 9124-0
Mail: email@bastgen.com
www.bastgen.com

Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht

Kontakt:
Dr. Bastgen RAinnen
Margit Dr. Bastgen
Talweg 7
54516 Wittlich
06571/ 91 24-0
email@bastgen.com
http://www.bastgen.com

(Visited 18 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert