Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

Handy-Knigge für Autofahrer

Was ist erlaubt, was verboten?

Handy-Knigge für Autofahrer

D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Die Zahl der Verstöße gegen das Handyverbot im Auto wächst stetig. Ob dies vielleicht an einigen Irrtümern liegt, die sich hartnäckig halten? Einen kleinen Knigge für Autofahrer mit Mobilfunktelefon gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eigentlich steht es schwarz auf weiß in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a StVO): Autofahrer dürfen ein Handy nur zur Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft. Dennoch hält sich bei vielen Fahrzeugführern die Meinung, dass beispielsweise ein dringendes Gespräch erlaubt ist und auch das Wegdrücken eines hereinkommenden Anrufes keinerlei Strafe nach sich zieht. „Das ist leider ein Irrtum“, warnt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Daher beschäftigt das Telefonieren im Auto auch verstärkt die deutschen Gerichte. Anhand einiger Urteile zeigt die D.A.S. Expertin, was verboten und was erlaubt ist:

Hier ist die Handynutzung im Auto erlaubt…
Wer den Motor ausgeschaltet hat, darf mit seinem Handy telefonieren. Das gilt auch für eine rote Ampel (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 1050/06) oder einen beschrankten Bahnübergang. „Auf der sicheren Seite sind Mobilfunknutzer mit einer Freisprecheinrichtung. Zulässig ist auch ein einseitiges Head-Set“, ergänzt die Rechtsexpertin der D.A.S. „Mit diesen Vorrichtungen ist die Benutzung des Handys während der Fahrt erlaubt. Dabei muss das Telefon nicht zwingend fest im Fahrzeug installiert sein. Allerdings muss es möglich sein, einen Anruf anzunehmen, ohne das Handy selbst in die Hand zu nehmen – auch nicht für einen kurzen Moment.“ Ansonsten hilft nur: eine Parkmöglichkeit suchen und den Anrufer in Ruhe zurückrufen!

… und hier ist sie verboten!
Mitten auf der Kreuzung klingelt das Handy – schnell den Anruf wegdrücken, dann stört das Gebimmel nicht mehr! Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass diese Bedienung bereits eine Geldstrafe von 50 Euro nach sich ziehen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. III-1 RBs 39/12). Ebenfalls 50 Euro kostete einen Kraftfahrer der schnelle Blick unterwegs auf die Uhranzeige seines Handydisplays (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 177/05). Wer während der Fahrt eine zündende Idee hat, die er umgehend in sein Mobilfunktelefon sprechen möchte, den warnt die D.A.S. Juristin: „Das Oberlandesgericht Thüringen (Az. 1 Ss 82/06) sah in der Verwendung des Mobiltelefons als Diktiergerät während einer Autofahrt ebenfalls eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung – und damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit.“ Das gilt auch für die Nutzung des Terminkalenders, des Internetzugangs, der Handykamera sowie für das Verschicken von SMS-Nachrichten. Auch bei der Suche nach einer Adresse sollten sich Autofahrer besser von ihrem Navigationsgerät als von der Navigierhilfe in ihrem Handy leiten lassen. Denn letzteres wird ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet (OLG Hamm, Az. III-5 RBs 11/13). In jedem Fall hatten die Autofahrer das Handy in die Hand genommen, um dessen Funktionen zu nutzen. Das heißt konkret: Nicht das Telefonieren während der Fahrt ist verboten, sondern jede Nutzung des Handys, für die das Gerät in die Hand genommen werden muss.
„Ein weiteres Tabu für Handynutzer hinter dem Steuer ist übrigens der Seitenstreifen“, ergänzt die D.A.S. Expertin mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. IV-2 Ss OWi 84/08): „Dieser ist ausschließlich für Autopannen vorgesehen, ansonsten liegt ein unerlaubtes Halten auf einer Kraftfahrstraße und ein Verstoß gegen Paragraph 18 Abs. 8 der StVO vor – gegebenenfalls zusätzlich zur unerlaubten Nutzung des Mobiltelefons bei laufendem Motor.“
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.743

Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Handynutzung im Auto – was ist erlaubt, was verboten?

– Autofahrer dürfen ein Handy nur zwecks Benutzung in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht läuft (§ 23 Abs. 1 a StVO).

– Auf der sicheren Seite sind Mobilfunknutzer mit einer Freisprecheinrichtung.

– Während der Autofahrt ist es auch verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, um SMS-Nachrichten zu verschicken, den Organizer oder den Internetzugang zu nutzen.

– Auf dem Seitenstreifen zu halten, um mit dem Handy zu telefonieren, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieser ist ausschließlich für Autopannen vorgesehen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 741

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Handy-Knigge/Bild1.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 23 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert