Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung – Erbrecht

Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung – Erbrecht

Testierunfähigkeit ergibt sich nicht zwangsläufig aus tödlicher Erkrankung - Erbrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Testament.html Errichtet ein Erblasser ein Testament und befindet sich dabei im Endstadium einer tödlichen Krankheit, so kann daraus noch keine Testierunfähigkeit abgeleitet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: In einem aktuellen Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (Az.: 6 W 20/12) zu klären, ob ein durch einen todkranken Patienten errichtetes Testament wirksam ist. Das Gericht geht davon aus, dass auch bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung die Testierfähigkeit grundsätzlich gegeben sei.
Dafür sei auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig. Im zugrundeliegenden Fall setzte der krebskranke Erblasser kurz vor seinem Tod ein Testament auf, wodurch seine Lebensgefährtin Alleinerbin wurde. Gegen die Erteilung des Erbscheins legten die Schwestern des Verstorbenen Beschwerde ein, weil sie den Erblasser für testierunfähig.

Ebenso wie die Vorinstanz lehnte das OLG Bamberg die Beschwerde ab. Entscheidende Voraussetzung für die Testierfähigkeit ist, dass der Verfügende weiß, dass er eine Testamentserrichtung vornimmt und welchen Inhalt das Testament hat. Zudem muss er einschätzen können, welche Auswirkungen, auch finanziell, diese Verfügung für die Hinterbliebenen hat. Vorliegend sahen die Richter keine Veranlassung an den kognitiven Fähigkeiten des Erblasser zu zweifeln. Anhaltspunkte, die die Testierfähigkeit in Abrede gestellt hätten, waren ihrer Ansicht nach nicht gegeben. Deshalb sei auch ein psychiatrisches Gutachten, welches sich mit der Testierfähigkeit auseinandersetzt nicht notwendig. Das fortgeschrittene Krankheitsstadium entfalte auch keine Indizwirkung.

Selbst die körperlich schlechte Verfassung des Erkrankten habe nach Meinung des Amtsgerichts Lichtenfels (Az.: VI 276/09) die Testierfähigkeit nicht beeinflusst. Zwar war er stark geschwächt und nicht in der Lage selbst Nahrung aufzunehmen, woraus auch ein psychischer Ausnahmezustand resultierte, aber sichtbare Anhaltspunkte wie beispielsweise geistige Verwirrtheit oder demenzielle Tendenzen lagen nicht vor.

Für Erblasser ist die Testamentserrichtung in vielen Fällen nicht einfach. Sie wollen, dass ihr letzter Wille berücksichtigt wird und die finanzielle Absicherung ihnen nahestehender Personen. Um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden ist ein wirksames Testament unverzichtbar. Deshalb sollten sich Erblasser für die Errichtung eines Testaments an einen im Erbrecht versierten Anwalt wenden, der rechtliche Hürden aus dem Weg räumt.

http://www.grprainer.com/Testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 13 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert