Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Ein Angebot zur Weiterbeschäftigung im Ausland nach Kündigung ist nicht erforderlich – Arbeitsrecht

Ein Angebot zur Weiterbeschäftigung im Ausland nach Kündigung ist nicht erforderlich – Arbeitsrecht

Ein Angebot zur Weiterbeschäftigung im Ausland nach Kündigung ist nicht erforderlich - Arbeitsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Nach einer betriebsbedingten Beendigungskündigung durch einen Arbeitgeber, soll dieser zu einem Angebot an den Arbeitnehmer zur Weiterbeschäftigung im Ausland nicht verpflichtet sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil (Az.: 2 AZR 809/12) vom 29.08.2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ausland haben soll, wenn das Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitnehmer durch eine betriebsbedingte Beendigungskündigung gekündigt worden ist. Die sich aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, möglicherweise auch zu erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen anzubieten, um eine Beendigungskündigung zu vermeiden, soll sich grundsätzlich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers beziehen.

In dem vom BAG zu entscheidenden Fall war Beklagte ein Unternehmen der Textilindustrie. Der Sitz der Beklagten lag in Nordrhein-Westfalen. In einer Betriebsstätte der Beklagten in der Tschechischen Republik wurden Verbandsstoffe hergestellt, die Endfertigung der Stoffe erfolgte am Sitz der Beklagten in Nordrhein-Westfalen. Nachdem die Beklagte beschlossen hatte, die Produktion komplett auf die Betriebsstätte in der Tschechischen Republik zu verlegen, erhielten die Produktionsmitarbeiter am Sitz der Beklagten eine ordentliche Beendigungskündigung. Die Klägerin hielt die Kündigung durch die Beklagte für sozial ungerechtfertigt. Die Beklagte hätte eine Änderungskündigung aussprechen müssen, sodass die Klägerin die Möglichkeit gehabt hätte über einen Umzug zumindest nachzudenken.

Die Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Laut BAG hätten keine Umstände vorgelegen, die eine Verpflichtung der Arbeitgeberin begründet hätten, dem Arbeitnehmer zur Verhinderung einer Beendigungskündigung einen Arbeitsplatz im Ausland anzubieten.

Bei einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu handeln und sich umfassend von einem im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn nachdem eine Kündigung erklärt wurde, stehen dem Arbeitnehmer nur kurze Fristen zur Verfügung, um eine etwaige Unwirksamkeit der Kündigung durch Rechtsanwälte prüfen zu lassen. So muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche Einspruch beim Betriebsrat einlegen, bzw. innerhalb von drei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Aber auch als Arbeitgeber, der die Wirksamkeit einer Kündigung im Vorfeld, oder auch im Nachhinein überprüfen lassen möchte, sollte Rechtsrat bei einem im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt eingeholt werden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 10 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert