Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig – Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig – Markenrecht

Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig - Markenrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Treffen zwei konkurrierende Unternehmen eine Abgrenzungsvereinbarung zur Vermarktung ihrer Produkte, so gilt diese grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Braunschweig hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 9 O 2637/12), in dem es um eine Abgrenzungsvereinbarung zwischen zwei Spirituosenhersteller ging. Diese hatten 1974 eine Vereinbarung getroffen, die regelte welcher Hersteller welche Farben zur Vermarktung der Produkte nutzen darf. Die Klägerin kündigte 2009 den Vertrag und wies daraufhin, dass sich die Marktverhältnisse in der Zwischenzeit geändert hätten. Mittlerweile werde sie mit der Farbe Grün in Verbindung gebracht und nicht die Beklagte. Hierfür spreche auch, dass die Beklagte rückläufige Absatzzahlen zu vermelden habe. Aus dieser Veränderung des Marktes ergebe sich der Kündigungsgrund.

Das Gericht folgte der Auffassung der Klägerin nicht und wies die Klage ab. Es sei kein Kündigungsgrund ersichtlich. Die Abgrenzungsvereinbarung aus den 70er-Jahren habe keine Regelung enthalten, die ein ordentliches Kündigungsrecht vorsehe. Eine Veränderung der Marktverhältnisse, wie sie die Klägerin vorbrachte, liege nach Ansicht der Richter nicht vor, weshalb eine außerordentliche Kündigung nicht in Betracht komme. Eine solche Abgrenzungsvereinbarung gelte zeitlich unbeschränkt und müsse auch nach 30 Jahren noch eingehalten werden. Vielmehr sei die Farbe Grün für die Vermarktung der Produkte der Beklagten weiterhin sehr wichtig.

Die Richter führten weiterhin aus, dass es keine Unzumutbarkeit für die Klägerin darstelle, wenn sie sich weiterhin an die Vereinbarung halten müsse. Es sei ihr nicht verboten die Farbe Grün in kleinem Umfang zu verwenden. Außerdem habe die Vereinbarung dem wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin bisher nicht geschadet. Kartellrechtliche Aspekte, welche die Unzulässigkeit der Vereinbarung begründen würden, lägen ebenfalls nicht vor.

Die Vielfältigkeit des Markenrechts stellt betroffene Unternehmen manchmal vor rechtliche Probleme. Dabei spielt das Auftreten auf dem Markt und die Verbindung des Produkts mit bestimmten Symbolen und Farben eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg. Um keine Verstöße gegen bestehende Rechte zu begehen, sollten die Hilfe eines im Markenrecht tätigen Anwalts in Anspruch genommen werden. Bei Markenrechtsverletzung und der Durchsetzung möglicher Ansprüche kann er beratend zur Seite stehen.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert