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Steuererklärung bleibt manchmal Pflicht

Seminarveranstaltung der Consortis Verwaltungs GmbH in Berlin – Möglichkeiten im Umgang mit der Abgeltungssteuer, steuerliche Entlastung

Steuererklärung bleibt manchmal Pflicht

Consortis Verwaltungs GmbH, Berlin

Die Abgeltungsteuer „führt zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung sowie zur drastischen Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens von Kapitaleinkünften“. So stand es im Gesetzesentwurf für die neue Abgabe. Doch ganz so einfach wird es für viele Anleger nicht. Obwohl sich die Banken darum kümmern, dass die neue Steuer an das Finanzamt abgeführt wird, werden viele Anleger nicht darum herumkommen, weiter ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung abzurechnen. Es ist möglich, dass sie dazu aufgrund der Art ihrer Anlagen verpflichtet sind oder dass sie ohne Steuererklärung Geld verschenken würden.

Die Consortis Verwaltung GmbH mit Sitz in Berlin ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Im Rahmen von Seminarveranstaltungen informiert die Consortis Verwaltung GmbH Verbraucher, Steuerzahler, Interessierte und Mitarbeiter über neue Entwicklungen rund um Finanzen, Steuern und Rechttipps. Geschäftsführer Daniel Volbert erörtert in Zusammenarbeit mit Finanz- und Steuerexperten verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung und in der heutigen Zeit mit dem Wissen und Betrachtung aus der Vergangenheit. Das Seminar mit zahlreichen Besuchern fand in den Räumlichkeiten in Berlin statt.

Abgeltungssteuer: Anlage und Umgang

Anlageentscheidungen wie Tagesgeldkonto, Fondsanteile kaufen oder dem Bund Geld leihen und dafür Tagesanleihen oder Bundesschatzbriefe bekommen, dann ist auch das Finanzamt interessiert. Ab 2009 gilt für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie für Gewinne aus Wertpapiergeschäften ein neuer, einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent.

Die Abgeltungssteuer wird fällig, sobald Anleger Erträge und Verkaufsgewinne oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielen. Pflicht bleibt die Steuererklärung zum Beispiel, wenn die Bank die Kirchensteuer nicht automatisch einzieht. Hat der Anleger seiner Bank nichts zu seiner Konfession gesagt, führt sie die Kirchensteuer nicht ab. Anleger müssen dann ihre Kapitalerträge und Kursgewinne weiter in der Steuererklärung abrechnen. Wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist, kassiert das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit.

Freiwillige Abrechnung bringt Vorteile

Doch auch ohne gesetzliche Pflicht wird es sich für viele Anleger lohnen, die Erträge freiwillig in der Jahresabrechnung aufzuführen. Das gilt vor allem für die Anleger, deren Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dies dürfte zum Beispiel bei vielen Rentnern der Fall sein. Erzielen sie etwa mit Sparbriefen Zinsen über 801 Euro im Jahr, wird die Bank für sie pauschal 25 Prozent Steuer abführen, auch wenn der zu zahlende Steuersatz tatsächlich nur bei 20 Prozent liegt. Die zu viel gezahlte Abgabe bringt den Sparern nur die Steuererklärung zurück.

Die Steuererklärung kann sich auch für Anleger lohnen, wenn mit der Investition Verluste erzielt wurden und diese nun mit Gewinnen aus anderen Anlagen verrechnet werden sollen. Wer beispielsweise seine Fondsanteile zu einem schlechten Kurs verkaufen musste und weniger zurückbekommen hat, kann mit diesen Verlusten seine Steuerlast senken.

Anleger, die insgesamt ein eher niedriges Einkommen haben, sollten prüfen, ob sie vom Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) bekommen. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigung für bis zu drei Jahre aus, wenn das gesamte Einkommen des Anlegers voraussichtlich so niedrig sein wird, dass er in dieser Zeit keine Steuern zahlen muss. Liegt der Bank diese Bescheinigung vor, werden die Mitarbeiter keine Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen selbst wenn Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapiergeschäften über dem freigestellten Betrag erzielt werden.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert
Geschäftsführung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Die Consortis Verwaltung GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Consortis Verwaltung GmbH bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung in Zusammenarbeit mit eigenen Finanz- und Steuerexperten. Die Consortis GmbH und das Mitarbeiterteam zeigt verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung auf und entwickelt ein passend individuell zugeschnittenes und unverbindliches Gesamtkonzept zur optimalen Steuererstattung. Weitere Informationen unter www.consortis-gmbh.de

Kontakt:
Consortis Verwaltung GmbH
Daniel Volbert
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
(030) 347 44 00
info@consortis-gmbh.de
http:// http://www.consortis-gmbh.de

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