Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 24, 2026

Farbe, Form und Ausdruck: Walter Angerer der Jüngere bei KunstKlangGenuss

Tourismus, Reisen
Oktober 24, 2026

Saisonende naht – Gradierhaus noch bis 1. November in Betrieb

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Erleben Sie die besondere Atmosphäre direkt am Wasser – Wasser soweit das Auge reicht

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Meeresblick Panorama Wohnung mit eigenem Strandzugang hier sitzen Sie in der ersten Reihe

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Deichhaus herrlicher Wasserblick bis 6 Personen mit Sauna

Immobilien
Oktober 23, 2026

Baugrundstück am Meer nur noch 1 Baugrundstück

Vereine, Verbände
Oktober 23, 2026

Weiter auf Expansionskurs

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 23, 2026

Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

IT, NewMedia, Software
Oktober 23, 2026

KI und Robotik im Wochentakt: dcyphr.® startet Freitags-Briefing und erweitert Workshop-Angebot

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 23, 2026

Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

Maschinenbau
Oktober 23, 2026

40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 23, 2026

Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

Kleine Gefälligkeiten unter Nachbarn

ARAG Verbraucherinformation
Düsseldorf, 04.10.2013

Könnten Sie bitte während meines Urlaubs die Blumen gießen? Könnten Sie mir dabei helfen, die neue Waschmaschine in meine Wohnung zu tragen? Wer kann zu diesen Fragen schon nein sagen (auch wenn man es insgeheim möchte). Schließlich kann man selbst mal in die Verlegenheit kommen, den Nachbarn um eine Gefälligkeit zu bitten. Nachbarschaftshilfe ist wichtig für ein harmonisches Zusammenleben und in den meisten Fällen erfolgt sie auch schnell und folgenlos. Kleinere Pannen z.B. ein Blumentopf wird übersehen und die Pflanzen vertrocknen, sind zwar peinlich, aber meist ohne juristisches Nachspiel. Wenn Sie aber beim Hantieren mit einer Leiter den teuren Kronleuchter von der Decke holen und die Kristallsplitter den Hausherrn verletzen, dann sind einige rechtlich schwierige Fragen zu beantworten. Wer haftet für was? Springt eine Versicherung ein? ARAG Experten schaffen Klarheit.

Haftungsausschluss?
Zunächst ist von einer Haftung des Schädigers auszugehen. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schädigung ist diese Rechtsfolge auch nachvollziehbar. Anders sieht es jedoch bei bloßer Fahrlässigkeit aus. In der Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass in diesen Fällen meist stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart wurde. Nachbarschaftshelfer müssen daher leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht ersetzen. Als Grund wird angeführt, dass ein Nachbar, der seine Hilfe unentgeltlich und aus reiner Gefälligkeit angeboten hat, nicht dem vollen Haftungsrisiko ausgesetzt werden soll. Greift der Haftungsausschluss nicht, bleibt noch die Möglichkeit einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen. In diesen Bedingungen ist aber häufig geregelt, dass Schäden bei Gefälligkeitshandlungen nicht gedeckt sind. Das hat für den Geschädigten dann zur Folge, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt. Damit Nachbarn Freunde bleiben, kann der Schädiger z.B. freiwillig zahlen und für die Zukunft eine Zusatzversicherung für solche Schäden abschließen.

Private Unfallversicherung?
Wie sieht die versicherungsrechtliche Seite aber aus, wenn sich der Helfer selbstverschuldet verletzt? Diese Frage spielt auch bei Unfällen in Nachbarschaftsprojekten wie z.B. Straßenfesten oder der gemeinsamen Instandhaltungen einer Wohnanlage eine Rolle. In diesen Fällen greift häufig keine Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung haftet nur für Fremdschäden. Die gesetzliche Unfallversicherung kann Ersatzleistungen verweigern, da es sich nicht um Arbeitsunfälle handelt. Gesetzlich unfallversichert sind nur Arbeitnehmer und andere vergleichbar abhängig Beschäftigte. Die Nachbarschaftshelfer sind mit dieser Gruppe nicht vergleichbar. Bei schweren Unfällen zahlt es sich dann aus, wenn man eine private Unfallversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Fazit
Zusammenfassend erklären die ARAG Experten, dass man sich zwar gegen viele, aber nicht gegen alle Lebensrisiken absichern kann. Und auch der Versicherungsumfang entspricht nicht immer der Erwartungshaltung: Versicherungen, die ihre Haftung für Schäden in Nachbarschaftsverhältnissen ausschließen, schließen erst recht auch den familiären Nähebereich aus.

Download des Texts:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit/

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert