Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Stimmrecht der Komplementäre einer Publikums-KG – Gesellschaftsrecht

Stimmrecht der Komplementäre einer Publikums-KG – Gesellschaftsrecht

Stimmrecht der Komplementäre einer Publikums-KG - Gesellschaftsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kommanditgesellschaft-KG.html Ein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht bei der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages kann der Komplementärin einer Publikums-KG nicht gestattet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (12 0 133/12) hat das Landgericht Freiburg festgelegt, dass der Komplementärin einer Publikums-KG, die weder am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist noch eine gewinnunabhängige Vergütung erlangt, kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses zusteht. Das Gericht soll damit dem Anliegen der Kläger zugestimmt haben. Auf eine Publikums-KG können bestimmte Regelungen des Aktiengesetzes, welche die Einräumung von Mehrstimmrechten ermöglichen, nicht angewandt werden. Es stehe dem auch nicht entgegen, dass die Gesellschaft körperlich strukturiert sei.

Ein besonderes Merkmal der Publikums-KG ist, dass einige unbestimmte Gesellschafter beteiligt werden. Einen Einfluss üben diese auf den Gesellschaftsvertrag der schon bestehenden KG nicht aus, es handelt sich vielmehr um eine kapitalorientierte Teilnahme. Das bedeutet, dass sie weder ihre persönlichen Interessen in den Vertragstext einbringen, noch bereits formulierte Vertragspassagen abändern oder entfernen lassen können. Dies dient dem Zwecke, dass Anleger bei Vorliegen eines bereits vorformulierten Vertrages darauf vertrauen können, dass sie nicht benachteiligt werden. Zudem seien Bestimmungen im Vertrag nichtig, welche die Komplementäre der Kommanditgesellschaft ohne sachlichen Grund bevorzugen.

Der wichtige Gleichbehandlungsgrundsatz schützt die Minderheiten im Gesellschaftsrecht und sorgt dafür, dass Regelungen, die ein Ungleichgewicht zwischen den Gesellschaftern herstellen unwirksam sind. Eine Ungleichbehandlung durch Sonderrechte ist nur dann gerechtfertigt, wenn die gewonnen Vorteile auch einem adäquaten Risiko gegenüberstehen. Im vorliegenden Fall soll die Beklagte vorgetragen haben, dass sie als Komplementärin dem vollen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sei und hierdurch die Regelung über das Mehrstimmrecht im Gesellschaftsvertrag angemessen sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht und sah in der Einräumung des Mehrstimmrechtes eine unbillige Benachteiligung der Gesellschafter.

Das Gesellschaftsrecht bereitet Betroffenen oft Schwierigkeiten. Ein auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts versierter Anwalt kann auftauchende Frage klären und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufzeigen. Gerade in den Fällen von Gesellschaftsbeschlüssen ist es wichtig schnell zu handeln, da diese oft innerhalb kürzester Zeit anzufechten sind.

http://www.grprainer.com/Kommanditgesellschaft-KG.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert