Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung – Arbeitsrecht

Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung – Arbeitsrecht

Unzulässigkeit sachgrundloser Befristung auch bei länger als drei Jahre zurückliegender Befristung - Arbeitsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses soll auch bei einer länger als drei Jahre zurückliegenden Befristung unzulässig sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hatte einen Fall zu beurteilen, in dem der Kläger sich gegen die Befristung seines letzten Arbeitsvertrages wendete. Der Kläger war bei einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt. Er hatte jeweils befristete Arbeitsverträge vom 27.08.2007 bis 30.11.2007 und wieder vom 01.02.2011 bis 30.06.2011, dieser wurde verlängert bis 31.05.2012 und noch einmal verlängert bis 31.01.2013. Das LAG entschied mit Urteil vom 26.09.2013 (Az.: 6 Sa 28/13), dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses auch bei einer länger als drei Jahre zurückliegenden Befristung unzulässig sein soll.

Damit weicht das LAG von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ab. Das LAG war der Auffassung das BAG habe mit seiner bisherigen Rechtsprechung insbesondere die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten. Das LAG hat die Revision zugelassen.

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag verkörpert die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und kann in seiner Gestaltung unter Berücksichtigung gesetzlicher oder betrieblicher Vorgaben variieren. Beinhaltet der Arbeitsvertrag Klauseln, die nicht dem gesetzlichen Mindestmaß entsprechen, kann dies die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge haben.

Im Rahmen eines Arbeitsvertrages können sowohl Hauptpflichten als auch Nebenpflichten des Arbeitnehmers geregelt sein. Obwohl generell für beide Parteien die Möglichkeit einer Verhandlung bezüglich des Vertragsinhalts besteht, wird häufig der Vertragsinhalt vom Arbeitgeber vorgegeben. Dies gilt auch für eine Befristung des Arbeitsvertrages.

Bei einem Arbeitsvertrag können sich deshalb schnell rechtliche Konflikte ergeben. Gerade die Geltendmachung etwaiger Ansprüche kann sich als schwierig erweisen. Beim Arbeitsvertrag kommt es auf die Details an. Ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt erstellt wasserdichte Arbeitsverträge. Mit Sinn für wirtschaftliche Lösungen und das juristische Detail prüft dieser auch bereits vorhandene Arbeitsverträge.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert