Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 11, 2026

DRUM BASH 2026: drum-tec lädt die Schlagzeug-Community ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Sittenwidrigkeit einer gesellschaftsvertraglichen Ausgleichspflicht – Gesellschaftsrecht

Sittenwidrigkeit einer gesellschaftsvertraglichen Ausgleichspflicht – Gesellschaftsrecht

Sittenwidrigkeit einer gesellschaftsvertraglichen Ausgleichspflicht - Gesellschaftsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit gesellschaftsvertraglicher Regelungen ist eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller zur Zeit des Vertragsschlusses relevanten Umstände erforderlich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 04.06.2013 (Az.: II ZR 207/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Verpflichtung einer nicht leistungsfähigen Gesellschafterin zur Rückzahlung erheblicher Beträge, die im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet wurde und die der andere Gesellschafter einlegt und die vereinbarungsgemäß dem im Interesse der Gesellschaft tätigen Ehemann der Gesellschafterin zufließen, dann nicht sittenwidrig sei, wenn die Ehefrau aufgrund ihrer Gesellschafterstellung ein adäquates wirtschaftliches Eigeninteresse an der mit den Zahlungen verbundenen Förderung des Gesellschaftszwecks habe.

Nach der Auffassung des BGH müsste für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit gesellschaftsvertraglicher Regelungen insbesondere eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, die zur Zeit des Vertragsschlusses gegeben sind, erfolgen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB Gesellschaft) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Die GbR ist eine Personenvereinigung, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht und mit der ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, steht allen Gesellschaftern die Geschäftsführung gemeinschaftlich zu. Nach der Rechtsprechung des BGH ist sie sowohl rechts-, als auch parteifähig, kann also selbst vor Gericht klagen und verklagt werden.

Für die BGB Gesellschaft gibt es nur wenige zwingende gesetzliche Vorgaben und es liegt an ihren Gesellschaftern, der Gesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag Kontur zu verleihen. So ist etwa der Gesellschaftsvertrag nicht formgebunden und viele GbR Vorschriften sind abdingbar. Genau in dieser Flexibilität besteht zum einen der Reiz, zum anderen aber auch die Gefahr bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Dies gilt umso mehr vor dem gesetzlichen Hintergrund, dass neben dem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter einer BGB Gesellschaft für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen haften. Auch wenn die Möglichkeit des Innenregresses besteht, kann ein einzelner Gesellschafter im Außenverhältnis zunächst einmal von Gläubigern der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

Ein im Gesellschaftsrecht versierter Rechtsanwalt berät kompetent und umfassend, damit die vielfältigen Möglichkeiten, die eine GbR bietet, vorteilhaft genutzt werden können.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt hilft bei der Gründung einer GbR, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie bei der Auflösung der Gesellschaft.

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 35 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert